Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden, geregelt, insbesondere kann die Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers eingeschränkt werden, nämlich Gesamtvertretung zur Vertretung in Gemeinschaft mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen angeordnet werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Timo Meier
Uetersen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.