Handelsregister · HRB 4453

Registerinformationen

Müller Automobile GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Müller Automobile GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Herborn
Geschäftsanschrift
Auf den Lüppen 1, 35745 Herborn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4453
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
24.02.2015
Abrufstand
04.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Erbringung von Dienst- und Vermittlungsleistungen und der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Hans-Peter Müller

Herborn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.03.1988 zuletzt geändert am 15.02.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 424,11 EUR beschlossen. Außerdem wurden § 5 und § 12 geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 60 - 67 Sonderband
  • FAll 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.