Handelsregister · GnR 254
Chronologischer Auszug
MÜLHEIMER WOHNUNGSBAU eG · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Mülheimer Wohnungsbau (gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft) e.G. b) Mülheim an der Ruhr c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstandes ihre Namensunterschrift beifügen. Der Prokurist zeichnet in der Weise, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist zweitausend. b) Vorstand: Scheibel, Bodo, Sparkassendirektor, Mülheim an der Ruhr Vorstand: Esser, Frank, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 05.03.1920 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 26.06.2000 geändert. | a) 09.01.2004 Müller b) Tag der ersten Eintragung: 10.05.1920 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 104 des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr getreten. | ||
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 28.12.2005 Schumacher b) SB Bl. 383-385 | ||||
| 3 | a) MÜLHEIMER WOHNUNGSBAU (Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft) e.G. c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. | a) Die Vertreterversammlung vom 14.06.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.11.2006 Schumacher b) SB Bl. 386 - 425 | ||
| 4 | Nach Änderung der Prokura nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen der Genossenschaft und der Mülheimer Wohnungsbau -Baubetreuungs- u. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (AG Duisburg HRB 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Steffan, Dominik, Mülheim a.d. Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2007 Schumacher | ||||
| 5 | b) Neu bestellt als Vorstand: Willems, Oliver, Mülheim a.d. Ruhr, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Scheibel, Bodo, Sparkassendirektor, Mülheim an der Ruhr | a) 06.09.2007 Schumacher | ||||
| 6 | a) MÜLHEIMER WOHNUNGSBAU eG | a) Die Vertreterversammlung vom 10.06.2008 hat die Satzung teilweise in der Numerierung umgestellt und insgesamt geändert, insbesondere in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 19 (vormals § 18 - Ausschluss der Nachschusspflicht) und § 22 (vormals § 21 - Leitung und Vertretung). | a) 21.11.2008 Schumacher | |||
| 7 | b) Nunmehr bestellt als Vorstand: Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 24.11.2010 Schumacher | |||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Willems, Oliver, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2012 Schumacher | ||||
| 9 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenchaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen: sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen. | a) Die Vertreterversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung in §§ 2 (Gegenstand), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft), 11 Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Haftungssumme), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23, (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und Aufteilung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), 41 (Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45 (Auflösung) beschlossen. | a) 23.10.2012 Schumacher | |||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen der Genossenschaft und der Mülheimer Wohnungsbau -Baubetreuungs- u. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (AG Duisburg HRB 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Steffan, Dominik, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 24.07.2014 Ganswindt | ||||
| 11 | b) Bestellt als Vorstand: Steffan, Dominik, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Steffan, Dominik, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Peters, Marc, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2018 Steffens | |||
| 12 | Prokura geändert, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen der Genossenschaft und der Mülheimer Wohnungsbau -Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg HR B 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Peters, Marc, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2018 Schumacher | ||||
| 13 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen vom § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen. | a) Die Vertreterversammlung vom 17.06.2019 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr eine Änderung von § 2 der Satzung (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. | a) 07.08.2019 Schumacher | |||
| 14 | Prokura geändert Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen der Genossenschaft und der Mülheimer Wohnungsbau -Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg HR B 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Peters, Marc, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen der Genossenschaft und der Mülheimer Wohnungsbau -Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg HR B 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Czaika, Carsten, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2023 Schumacher | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2023 Schumacher | ||||
| 16 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen vom § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen. | Auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschusspflicht der Mitglieder | a) Die Vertreterversammlung vom 26.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.09.2023 Schumacher |
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