Handelsregister · GnR 254

Chronologischer Auszug

MÜLHEIMER WOHNUNGSBAU eG · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Mülheimer Wohnungsbau
(gemeinnützige
Wohnungsgenossenschaft) e.G.

b)
Mülheim an der Ruhr

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
ihrer Mitglieder.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungswirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist
zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 27 die
Voraussetzungen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
2 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Vorstandsmitglieder zeichnen für die
Genossenschaft, indem sie der Firma
der Genossenschaft oder der
Benennung des Vorstandes ihre
Namensunterschrift beifügen. Der
Prokurist zeichnet in der Weise, daß
er der Firma seinen Namen mit einem
die Prokura andeutenden Zusatz
beifügt.
Ist eine Willenserklärung gegenüber
der Genossenschaft abzugeben, so
genügt die Abgabe gegenüber einem
Vorstandsmitglied.
Die Höchstzahl der Anteile, mit denen
sich ein Mitglied beteiligen kann, ist
zweitausend.

b)
Vorstand:
Scheibel, Bodo, Sparkassendirektor,
Mülheim an der Ruhr
Vorstand:
Esser, Frank, Mülheim an der Ruhr,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 05.03.1920 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Vertreterversammlung
vom 26.06.2000 geändert.
a)
09.01.2004
Müller

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.05.1920
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 104 des
Amtsgerichts Mülheim an der
Ruhr getreten.
2Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
28.12.2005
Schumacher
b)
SB Bl. 383-385
3a)
MÜLHEIMER WOHNUNGSBAU
(Gemeinnützige
Wohnungsgenossenschaft) e.G.

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
ihrer Mitglieder.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Beteiligungen sind zulässig.

(4) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.

(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die
Voraussetzungen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
2 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 14.06.2006
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.11.2006
Schumacher

b)
SB Bl. 386 - 425
4Nach Änderung der Prokura nunmehr

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Hinblick auf
Geschäftsvorgänge zwischen der Genossenschaft
und der Mülheimer Wohnungsbau -Baubetreuungs- u.
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an
der Ruhr (AG Duisburg HRB 15236) im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Steffan, Dominik, Mülheim a.d. Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2007
Schumacher
5b)

Neu bestellt als
Vorstand:
Willems, Oliver, Mülheim a.d. Ruhr,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Scheibel, Bodo, Sparkassendirektor,
Mülheim an der Ruhr
a)
06.09.2007
Schumacher
6a)
MÜLHEIMER WOHNUNGSBAU eG
a)
Die Vertreterversammlung vom 10.06.2008
hat die Satzung teilweise in der Numerierung
umgestellt und insgesamt geändert,
insbesondere in § 1 (Firma und Sitz), § 2
(Gegenstand), § 16 (Pflichten der Mitglieder),
§ 19 (vormals § 18 - Ausschluss der
Nachschusspflicht) und § 22 (vormals § 21 -
Leitung und Vertretung).
a)
21.11.2008
Schumacher
7b)
Nunmehr bestellt als
Vorstand:
Steinmetz, Jürgen, Essen,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Steinmetz, Jürgen, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
24.11.2010
Schumacher
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Willems, Oliver, Mülheim an der Ruhr,
*XX.XX.XXXX
a)
15.02.2012
Schumacher
9c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenchaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen: sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Beteiligungen sind zulässig.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist
zugelassen: Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Vorraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2012
hat die Änderung in §§ 2 (Gegenstand), 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), 8 Übertragung
des Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), 10 (Beendigung
der Mitgliedschaft durch Auflösung oder
Erlöschen einer juristischen Person oder
Personenhandelsgesellschaft), 11
Ausschließung eines Mitgliedes), 12
(Auseinandersetzung), 13 (Rechte der
Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17
(Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und
Haftungssumme), 21 (Vorstand), 22 (Leitung
und Vertretung der Genossenschaft), 23,
(Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24
(Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des
Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), 28 (Gemeinsame Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 29
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33
(Einberufung der Vertreterversammlung), 34
(Leitung der Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht),
38 (Geschäftsjahr und Aufteilung des
Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der
Beschlussfassung über den Jahresabschluss
und die Gewinnverwendung), 41
(Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung),
43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45
(Auflösung) beschlossen.
a)
23.10.2012
Schumacher
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Hinblick auf
Geschäftsvorgänge zwischen der Genossenschaft
und der Mülheimer Wohnungsbau -Baubetreuungs- u.
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an
der Ruhr (AG Duisburg HRB 15236) im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von
Grundstücken:
Steffan, Dominik, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
24.07.2014
Ganswindt
11b)
Bestellt als
Vorstand:
Steffan, Dominik, Mülheim an der
Ruhr, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Steffan, Dominik, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Peters, Marc, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
10.07.2018
Steffens
12Prokura geändert, nunmehr:

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der
Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen
der Genossenschaft und der Mülheimer
Wohnungsbau -Baubetreuungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg
HR B 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Peters, Marc, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2018
Schumacher
13c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen vom § 1 Abs.
2 des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist
zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Vorraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2019
hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
eine Änderung von § 2 der Satzung (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft)
beschlossen.
a)
07.08.2019
Schumacher
14Prokura geändert

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der
Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen
der Genossenschaft und der Mülheimer
Wohnungsbau -Baubetreuungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg
HR B 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen und mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Peters, Marc, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der
Befugnis im Hinblick auf Geschäftsvorgänge zwischen
der Genossenschaft und der Mülheimer
Wohnungsbau -Baubetreuungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg
HR B 15236) im Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen und mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Czaika, Carsten, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2023
Schumacher
15b)
Nicht mehr
Vorstand:
Steinmetz, Jürgen, Essen,
*XX.XX.XXXX
a)
05.07.2023
Schumacher
16c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Ein
Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis
gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen vom § 1 Abs.
2 des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist
zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Vorraussetzungen.
Auch im Falle der Insolvenz der
Genossenschaft keine
Nachschusspflicht der Mitglieder
a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2023
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.09.2023
Schumacher

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