Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die in Spalte 3 genannten Personen, je 2 von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 DEM eines Mehrheitsbeschlusses sämtlicher Vereinsmitglieder bedarf.
Satzung Blatt 4-10 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 25.02.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Satzung
Satzung vom 03.11.1980
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