Der Großhandel mit Maschinen und Maschinenersatzteilen, Roh- und Baustoffen, Möbeln, Kleidung, Schuhen und Haushaltswaren sowie Marketing- und Logistikdienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Viktor Adonin
Memmingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 76 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Bl. 7 ff. des S.Bd.
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2001 zuletzt geändert am 25.03.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Absatz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 21/24 e) vom 20.06.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.