Zum Vorstand gehören: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der vorherigen Zustimmung der Delegiertenversammlung bedürfen: a) Erwerb, Veräußerung, Verfügung oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie Begründung, Verfügung, Verzicht und Aufgabe von Rechten an Grundstücken; b) Aufnahme von Darlehen oder Übernahme von Bürgschaften; c) Zuschussgewährung an Einzelvereine.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Dahmen
Duisburg
Vorstand
Martin Sprung
Willich
Vorstand
Marlies Fischell
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.11.2006 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.05.2007 geändert in § 14 (Delegiertenversammlung) und § 16 (Vorstand).
Freitext
Satzung Blatt 9-21, Beschluss Bl. 39 ff.der Akten
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