Amelia-Mary-Earhart-Str. 8, 60549 Frankfurt am Main
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 214106
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
12.12.2024
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf und die An- und Vermietung von Flugzeugen und Flugzeugteilen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Albane Elisabeth Pierrette Christine Leluan
Neuilly-sur-Seine
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Enea Fracassi
Meudon
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 10 alt (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Fall 8
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat aufgrund des Formwechselplans vom 30.10.2024 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.10.2024 den grenzüberschreitenden Formwechsel in die gleichzeitig errichtete société par actions simplifiée (SAS - vereinfachte Aktiengesellschaft) nach französischem Recht unter der Firma SKY SAS mit Sitz in Rungis/Frankreich beschlossen. Die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Formwechsel liegen nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, in den die Gesellschaft ihren Sitz verlegt, wirksam.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.