die Herstellung von Dreh- und Frästeilen, Serienfertigung/Prototypenteile, die Fertigung von Komponenten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Friedrich Reichert
Bissingen an der Teck
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.04.1978 zuletzt geändert am 07.09.1981
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital), § 10 (Gesellschafterversammlung) und § 12 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Aufnahme eines neuen § 12 (Ergebnisverwendung) beschlossen. Die bisherigen §§ 12 bis 14 sind nun §§ 13 bis 15.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 10 (Gesellschafterversammlung) und § 12 (Ergebnisverwendung ) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.04.2006.
Tag der ersten Eintragung: 18.08.1978
Sonderband Blatt 18-33
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.