Der Vertrieb und die Herstellung von elektronischen Bauelementen und Systemen und die Erbringung von Beratungsleistungen in diesem Bereich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Schulte
Attendorn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Uta Richard-Schulte
Attendorn
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ferdinando Mariani
Comabbio (VA)/Italien
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Beschluss und Gesellschaftsvertrag in geänderter Fassung Blatt 44-54 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 23.10.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 483 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 23.04.2004.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.09.1984 zuletzt geändert am 27.05.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 22. Juli 2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gesellschafter, Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 8. September 2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr), § 10 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) und § 15 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12. Dezember 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, daß ein Geschäftsführer für sich allein vertretungsberechtigt ist. Die Geschäftsführer werden durch Gesellschafterbeschluß bestellt und abberufen. Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind, werden von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.