Handelsregister · HRB 340849
Chronologischer Auszug
MS - Kabelbau GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) MS - Kabelbau GmbH b) Haiterbach c) Die Verlegung von Fernmelde- und Elektrokabel. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Vertretung sowie die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Gesellschaften übernehmen. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Schramm, Karl-Marcus, Strassenbauer, Haiterbach einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.05.1998 mit Nachtrag vom 20.07.1998 | a) 23.10.2006 Schwaiger b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.10.2006. Tag der ersten Eintragung: 16.09.1998 Sonderband Blatt 24-29 | |
| 2 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Metnitzer Str. 35, 72221 Haiterbach | a) Aus technischen Gründen neu vorgetragen: Gesellschaftsvertrag vom 20.05.1998 mit Änderung vom 20.07.1998. | a) 07.06.2011 Beetz | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 26.03.2015 (4 IN 102/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 02.04.2015 Beetz | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 01.05.2015 (4 IN 102/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 18.05.2015 Beetz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.