Handelsregister · HRB 340849

Chronologischer Auszug

MS - Kabelbau GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MS - Kabelbau GmbH

b)
Haiterbach

c)
Die Verlegung von Fernmelde- und
Elektrokabel. Die Gesellschaft kann auch
die Geschäftsführung und Vertretung sowie
die Stellung als persönlich haftende
Gesellschafterin in anderen Gesellschaften
übernehmen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Schramm, Karl-Marcus, Strassenbauer,
Haiterbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.05.1998 mit Nachtrag vom
20.07.1998
a)
23.10.2006
Schwaiger

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
23.10.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 16.09.1998

Sonderband
Blatt 24-29
2b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Metnitzer Str. 35, 72221 Haiterbach
a)
Aus technischen Gründen neu vorgetragen:
Gesellschaftsvertrag vom 20.05.1998 mit Änderung vom
20.07.1998.
a)
07.06.2011
Beetz
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 26.03.2015
(4 IN 102/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
02.04.2015
Beetz
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 01.05.2015
(4 IN 102/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
18.05.2015
Beetz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.