Handelsregister · HRB 12243

Chronologischer Auszug

MPK Kurier- & Botendienst GmbH · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MPK Kurier- & Botendienst
GmbH

b)
Neuruppin

Geschäftsanschrift:
Eisenbahnstraße 3 b, 16816
Neuruppin

c)
Vermittlung und Transport von
Waren- und Dienstleistungen
im regionalen und nationalen
Bereich sowie der Taxi- und
Mietwagenverkehr nach dem
Personenbeförderungsgesetz
und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von
dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Koltz, Mike-Peter, *XX.XX.XXXX, Kyritz

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
07.06.2018
a)
02.07.2018
Zahlbaum
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neuruppin vom
21.04.2022 (AZ: 15 IN 53/22)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass
Verfügungen der Schuldnerin
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 06.05.2022 (AZ: 15
IN 53/22) aufgehoben.
a)
27.05.2022
Schwabe
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neuruppin vom
10.01.2024 (AZ: 15 IN 222/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
17.01.2024
Eckstorff
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass
Verfügungen der Schuldnerin
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 18.03.2024 (AZ: 15
IN 222/23) aufgehoben.
a)
28.05.2024
Eckstorff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.