Die Anmietung und Anpachtung, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können die Vertretung und die Geschäftsführung auch abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretungen anordnen und alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Lindner
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 3. April 1998
Die Gesellschafterversammlung hat am 14. Juni 2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 7.741,62 auf EUR 110.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital - Stammeinlagen) entsprechend zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.06.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.04.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 21 Sonderband
Beschluss Blatt 54 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 61 ff. Sonderband
Unternehmensvertrag
Mit der Gebau Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 10047) als herrschendem Unternehmen ist am 10.07.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.