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Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. Er kann auch einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Schulz
Grevenbroich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.08.1998 später geändert.
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 20.05.2003 errteilten Ermächtigung hat der Aufsichtsrat an demselben Tag die Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen), 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) - nur redaktionell -, 6 (Zusammensetzung des Vorstandes), 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrats), 12 (Vergütung), 14 (Einberufung der Hauptversammlung) und 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. Außerdem wurde § 5 Abs. 5 (genehmigtes Kapital) eingefügt.
Die Hauptversammlung vom 30.05.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu EUR 1.600.000,00 auf bis zu EUR 4.000.000,00 beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 07.11.2006 betreffend die Kapitalerhöhung ist aufgehoben.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 07.11.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 240.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.06.2007 ist § 5 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 12.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Anfügen der Absätze 6 und 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 u. 2 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 07.11.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 880.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.09.2009 ist § 5 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 12.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 352.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.03.2010 ist § 5 Abs. 1 und Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 17.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. Ferner wurde § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Absatz 5 geändert. Der bisherige Absatz 6 ist entfallen.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.000.000,00 auf EUR 4.872.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.11.2010 ist § 5 der Satzung in den Absätzen 1 und 5 entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 23.09.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Einfügen eines neuen Abs. 6 (Genehmigtes Kapital 2011) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Anfügen eines neuen Abs. 8 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Ferner wurde § 4 (Bekanntmachungen) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.02.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2982 Amtsgericht Ratingen getreten. Freigegeben am 06.11.2002.
Beschluss Blatt 6 Sonderband
Satzung Ziffer I Sonderband
Vertretungsregelung bzgl. des Vorstands Dr. Schamel von Amts wegen berichtigend ergänzt.
Beschluss Blatt 33 ff. Sonderband
Satzung Ziffer II Sonderband
Lfd. Nr. 3 Sp. 6a) wegen eines Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16.09.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 936.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010).
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. September 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011).
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um EUR 487.200,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 487.200 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juli 2013 von der Mox Telecom AG ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 118/14) vom 01.10.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.