Handelsregister · HRB 46594
Chronologischer Auszug
Mox Deals AG · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Mediasource AG b) Hilden c) Die Bereitstellung von Internet- Leistungen an nationale und internationale Medien, freie Journalisten, Behörden, Verbänden und Unternehmen sowie verwandte Leistungen einschließlich der Verwaltung eigenen Vermögens und der An- und Verkauf von Immobilien, sofern dies für den Betrieb der Gesellschaft erforderlich ist. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen E-Commerce- Leistungen im Rahmen seiner Tätigkeit der Bereitstellung und des Handels mit Urheber- und Nutzungsrechten. | 600.000,00 EUR | a) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen, auch wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann, wenn mehr als ein Vorstand bestellt ist, einen Vorsitzenden des Vorstandes bestimmen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 18.11.1999, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2001 geändert. b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 28.02.2005 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 300.000,- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich eines Ausschlusses der bisherigen Aktionäre über das Bezugsrecht entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EURO 45.000 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu Stück 45.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu Zwecken der Gewährung von Aktienoptionen an den Vorstand der Gesellschaft ("bedingtes Kapital"). Das Grundkapital ist um bis zu EURO 100.000, eingeteilt in bis zu 100.000 Inhaberaktien als Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsaktien, deren Ausgabe von der Hauptversammlung vom 13. März 20000 beschlossen wurde. | a) 13.01.2003 Küster b) Tag der ersten Eintragung: 20.01.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3559 Amtsgericht Langenfeld getreten. Freigegeben am 13.01.2003. Satzung Blatt 191 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Bestellt als Vorstand: Sommer, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 12.03.2003 Lietz | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Sommer, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Scheunert, Frank, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2005 Lietz | ||||
| 4 | b) Düsseldorf | a) Die Hauptversammlung vom 15.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hilden nach Düsseldorf beschlossen, des weiteren wurde § 3 (Gegenstand) -nur redaktionell- , § 6 (Zusammensetzung des Vorstandes, Vertretung der Gesellschaft) -nur redationell- und § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) geändert. Darüber hinaus wurde die Satzung insgesamt neu gefasst. b) Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.04.2011 durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuer Aktien gegen Sachund/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 300.000,00 EUR (in Worten: dreihunderttausend EUR) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Er ist weiterhin berechtigt bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, das Bezugsrecht auszuschließen. Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens oder einem Dritten übernommen werden, mit der Maßgabe sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt die Fassung der Satzung entsprechend der Ausübung des genehmigten Kapital zu ändern. | a) 29.06.2006 Haueiss b) Beschluss Blatt 13 ff. Sonderband Satzung Blatt I Sonderband | |||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 34, 40547 Düsseldorf | a) 13.07.2011 Lietz | ||||
| 6 | a) Mox Deals AG c) Die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jedweder Rechtsform, insbesondere aber nicht ausschließlich solcher Gesellschaften, deren Gegenstand den Bereich der Neuen Medien zum Inhalt haben; der Unternehmensgegenstand erstreckt sich darüber hinaus auf den Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an Handelsgesellschaften im In- und Ausland, die Ausübung der Gesellschafterrechte und -pflichten in Gesellschaften, in denen Beteiligungen erworben worden sind, sowie die Investition in in- und ausländischen Unternehmen, ohne Gesellschafterrechte und -pflichten zu erwerben. | a) Die Hauptversammlung vom 05.12.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 23.02.2012 Haueiß | |||
| 7 | 1.200.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 05.12.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 600.00,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.12.2011 ist § 5 der Satzung entsprechend geändert. | a) 23.02.2012 Haueiß | |||
| 8 | 12.000.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 29.12.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals durch Sacheinlagen um 10.800.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 beschlossen. Ferner wurde § 5 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Dezember 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 6.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückakden mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugstecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - für Spitzenbeträge, - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet; bei der Berechnung der 10%-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals unter vereinfachtem l3ezugsrechtsaus- schluss gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 5. 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Optionsund/oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals in sinngemäßer Anwendung von 186 Abs. 3 5. 4 AktG ausgegeben werden; - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. | a) 29.03.2012 Pollmächer | |||
| 9 | a) Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 18.04.2012 Pollmächer b) Eintragung lfd. Nr. 4 Sp. 6 a) von Amts wegen berichtigend ergänzt. | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Scheunert, Frank, Dübendorf/Schweiz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Schamel, Günter, Ratingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Vorstand: Zwingmann, Christoph, Wesel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Schulz, Jürgen, Grevenbroich, *XX.XX.XXXX | a) 19.12.2012 Garmatz | ||||
| 11 | b) Ratingen Geschäftsanschrift: Bahnstraße 43-45, 40878 Ratingen | a) Die Hauptversammlung vom 11.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Düsseldorf beschlossen. Ferner wurde die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) durch Einfügen eines neuen Abs. 6 (Bedingtes Kapital) und eines neuen § 5a (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht), sowie in §§ 4 (Bekanntmachungen), 14 (Vergütung) und 16 (Einberufung der Hauptversammlung). b) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 6.000.000,00 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bzw. durch Ausgabe von auf den Inhaber lautendende stimmrechtslose Vorzugsaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 11. Juli 2013 von der Mox Deals AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 10. Juli 2018 begeben werden, von ihrem Optionsoder Wandlungsrecht Gebrauch machen, ihrer Options- oder Wandlungspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. | a) 26.07.2013 Haueiß | |||
| 12 | a) Die Hauptversammlung vom 11.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Ratingen beschlossen. Ferner wurde die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital) durch Einfügen eines neuen Abs. 6 (Bedingtes Kapital) und eines neuen § 5a (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht), sowie in §§ 4 (Bekanntmachungen), 14 (Vergütung) und 16 (Einberufung der Hauptversammlung). | a) 21.08.2013 Haueiß b) In lfd. Nr. 11 Sp. 6a) den Sitz der Gesellschaft von Amts wegen berichtigt | ||||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Schulz, Jürgen, Grevenbroich, *XX.XX.XXXX | a) 25.03.2015 Bayer | ||||
| 14 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 170/15) vom 11.12.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. | a) 17.12.2015 Bayer | ||||
| 15 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 170/15) vom 27.07.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. | a) 09.08.2016 Sanders-Keilhäuber |
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