Vermietung und Vertrieb von Lichtbildleinwänden und Kinotechnik sowie Durchführung von Open-air Veranstaltungen, ferner der Handel mit Soft- und Hardware.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Thye
Damme
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Maren Lindemann
Holdorf
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 29.01.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2438 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 20.10.2005.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.01.1996 zuletzt geändert am 04.03.1999
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.09.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 94.435,41 auf EUR 120.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.