Handelsregister · VR 375

Registerinformationen

Motorsport-Vereinigung e.V. ( ADAC ) Herxheim bei Landau · Amtsgericht Landau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Motorsport-Vereinigung e.V. ( ADAC ) Herxheim bei Landau
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Herxheim b. Landau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 375
Gericht
Amtsgericht Landau
Letzte Eintragung
11.10.2023
Abrufstand
10.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Marco Hammer

Herxheim bei Landau

Vorstand

Joachim Ohmer

Herxheim bei Landau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 29.01.1949 zuletzt geändert am 28.11.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstandrat), § 15 (Rennausschuss und sonstige Ausschüsse), sowie die Neufassung insgesamt beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit) und § 18 (Verwendung des Vermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Hauptversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 16.05.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.06.2006. Satzung Bl. 40-45 d.A. Beschlüsse Bl. 69, 90/91, 107 d.A.
  • Beschluss Blatt 130-155c der Akten Satzung Blatt 161-165 der Akten
  • Fall Nr. 3 Satzung Bl.193-196
  • Fall 4
  • Beschluss Blatt 200-203 der Akten Satzung Blatt 210-213 der Akten
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7 Beschluss Bl. 262-266 d.A. Satzung Bl. 281-284 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.