Handelsregister · VR 380084

Chronologischer Auszug

Motorsport-Club Steinlach e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Motorsportclub Steinlach

b)
Mössingen
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden
oder dem Schatzmeister.

b)
Vorsitzender:
Kuttler, Hans-Peter, Verkaufsleiter, Gomaringen
Stellvertretender Vorsitzender:
Dietzsch, Fritz, Rentner, Mössingen
Schatzmeister:
Wachholz, Dieter, Maurerpolier, Mössingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.08.1954 zuletzt geändert am 11.02.1978
a)
23.04.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.04.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.08.1954
Satzung:
Sonderband
Blatt 47
2b)
Nicht mehr
Schatzmeister:
Wachholz, Dieter, Maurerpolier, Mössingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Schatzmeister:
Föll, Patrick, Mössingen, *XX.XX.XXXX
a)
20.01.2016
Frankenberger
3a)
Name geändert; nun:
Motorsport-Club Steinlach e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden
oder dem Schatzmeister. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Wachholz, Dieter, Mössingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Dietzsch, Fritz, Rentner, Mössingen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.05.2025
Kunze

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 124

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.