Handelsregister · VR 410086
Chronologischer Auszug
Motorsport-Club Dreiländereck e.V. im ADAC · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Motorsport-Club Dreiländereck im ADAC e.V. b) Weil am Rhein | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1.Vorsitzende, im Verhinderungsfalle der stellvertretende Vorsitzende. b) 1.Vorsitzender: Mehlin, Kurt, Kraftfahrzeug-Meister, Weil am Rhein 2.Vorsitzender: Schwarzwälder, Günter, Kraftfahrzeug-Meister, Weil am Rhein | a) Verein Satzung vom 29.03.1958 zuletzt geändert am 07.01.1985 | a) 11.06.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 03.06.1958 Satzung: AS 93 ff |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Vertretungsbefugnis geändert bei 1.Vorsitzender: Schwarzwälder, Günter, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Hofmann, Karl-Frieder, Efringen-Kirchen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1.Vorsitzender: Mehlin, Kurt, Kraftfahrzeug-Meister, Weil am Rhein | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beiträge) und in § 11 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 08.06.2015 Transier-Lang b) Änderungsbeschluss: AS. 133 | |
| 3 | a) Name geändert; nun: Motorsport-Club Dreiländereck e.V. im ADAC | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 01.09.2016 Transier-Lang b) Satzung: AS. 265 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.