Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Beide sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000 DM belasten und für Dienstverträge, ist die ausdrückliche Genehmigung durch die Vorstandschaft einzuholen. Für Grundstücksgeschäfte wird die Vertretungsmacht der Vorstandschaft insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albrecht Frank
Nagold
Vorstand
Edgar Holzäpfel
Haiterbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.11.1999.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 28.11.2000
Satzung: Sonderband Blatt 3 - 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.