Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Der Kassenwart und der Schriftführer sind besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB. Ihre Vertretungsvollmacht erstreckt sich auf alle Rechtsgebiete, die der ihnen zugewiesene Geschäftsbereich mit sich bringt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Helmut Wacker
Weinheim
Vorstand
Dietmar Puzig
Weinheim
Vorstand
Ralph Rimy
Weinheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.06.1983 in Neufassung vom 01.02.1986.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 08.05.1984
Satzung: Vorband AG Weinheim Bl. 32ff.
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