Handelsregister · VR 10537

Chronologischer Auszug

Motorradfreunde 1993 Welitsch e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Motorradfreunde 1993 Welitsch e.V.

b)
Pressig
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei
Verfügungen über Geldmittel über einen Betrag von 250,-
DM bis 1.000,- DM ist die Zustimmung des gesamten
Vereinsvorstands notwendig; bei Verfügungen über einen
Betrag in Höhe von 1.000,- DM ist entweder die
Zustimmung des Vereinsausschusses oder der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:
Kopp, Heiko, Pressig, *XX.XX.XXXX
Zweiter (stellv.) Vorsitzender:
Kühlein, Matthias, Pressig, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 03.10.1998

b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. (stellv.) Vorsitzende.
a)
18.01.2006
Schertl

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.07.2000.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5-8 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Zweiter (stellv.) Vorsitzender:
Kühlein, Matthias, Pressig, *XX.XX.XXXX
Wahl vom 03.11.2006
Gewählt:
2. (stellv.) Vorsitzender:
Krebs, Gary, Pressig, *XX.XX.XXXX
a)
23.03.2007
Forkel
3b)
Ausgeschieden:
2. (stellv.) Vorsitzender:
Krebs, Gary, Pressig, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt:
Vorsitzender:
Kopp, Heiko, Pressig, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Stellvertretender Vorsitzender:
Lucy, Alexander, Pressig, *XX.XX.XXXX
b)
Von Amts wegen berichtigt:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
a)
02.04.2014
Günther
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei
Verfügungen über Geldmittel bis zu 250,00 EUR kann der
1. Vorstand ohne Einberufung einer
Mitgliederversammlung verfügen. Die gesamte
Vorstandschaft kann bis zu 2.000,00 EUR ohne
Einberufung einer Mitgliederversammlung verfügen. Bei
Ausgaben, die diese Größenordnung übersteigen,
entscheidet der Vereinsausschuss oder die
Mitgliederversammlung.

b)
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Lucy, Alexander, Pressig, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretender Vorsitzender:
Döring, Stefan, Pressig, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Kopp, Heiko, Pressig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.01.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz,
Geschäftsjahr), 2 ( Erwerb der Mitgliedschaft), 3 (Verlust der Mitgliedschaft), 4 ( Beiträge), 7
(Mitgliederversammlung), 8 ( Vereinsausschuß), 9 (Vorstandschaft), 10 (Wahlen), 14
(Auflösung des Vereins), 15 (Vergabe des Vereinsabzeichens), 16 (Pokale und Fahne)
sowie 17 (Verfügungsberechtigung über Geldmittel) der Satzung beschlossen.
a)
01.04.2019
Bock

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 38
ff. SB.
5b)
Personendaten geändert, nun:
Vorsitzender:
Lucy, Alexander, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
stellvertretender Vorsitzender:
Döring, Stefan, Pressig, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretender Vorsitzender:
Weid, Kevin, Pressig, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2022
Bock
6b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Lucy, Alexander, Marktrodach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
stellvertretender Vorsitzender:
Weid, Kevin, Pressig, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorsitzender:
Pabstmann, Dieter, Pressig, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertr. Vorsitzender:
Förtsch, Steffen, Stockheim, *XX.XX.XXXX
a)
27.02.2024
Bock

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.