Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vertreters gem. § 30 BGB wird mit Wirkung gegen Dritte soweit eingeschränkt, daß alle den Verein verpflichtenden Erklärungen der Schriftform und der Unterschrift des Vorstandes gemäß § 26 BGB bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Fritz
Ludwigshafen
Vorstand
Michael Schleicher
Runkel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.02.2002
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.06.2002 Satzung Bl. 3 Beschluß Bl. 10 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2443 LU getreten. Freigegeben am 30.01.2006.
Bl. 20-25
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.