Handelsregister · VR 2384
Chronologischer Auszug
Motorflugsportclub Berlin e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Motorflugsportclub Berlin b) Berlin | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden. Im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. b) erster Vorsitzender: 1. Petrausch, Rudolf, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Hoffmeister, Detlev, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 10.10.1955. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 21.03.1966 mit letzter Änderung vom 11.03.2002. | a) 26.10.2006 Müller b) Satzung Bl.63 Beschluss Bl.139-140a, 141-143, 206/212 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Hoffmeister, Detlev zweiter Vorsitzender: 3. Nolte, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 28.05.2010 Hanney | ||
| 3 | a) Motorflugsportclub Berlin e. V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2011 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 17.11.2011 Hanney b) Satzung Bl.253-257 Beschluss Bl. 252 |
| 4 | b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 3. Nolte, Siegfried Zweiter Vorsitzender: 4. Högemann, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 31.03.2023 Tritthart |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.