Handelsregister · VR 630623
Chronologischer Auszug
Morbus Bechterew Selbsthilfe-Gruppe Friedrichshafen eingetragener Verein · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Morbus Bechterew Selbsthilfe-Gruppe Friedrichshafen eingetragener Verein b) Friedrichshafen | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Vorsitzender: Müller, Heinz, Techniker, Friedrichshafen stellvertretender Vorsitzender: Nagel, Heiner, Kressbronn am Bodensee, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 07.12.1996 zuletzt geändert am 19.03.2011 | a) 09.10.2014 Stöferle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 16.01.1997 Satzung: Blatt 58/61 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender: Neflin, Hermann Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Hirscher, Edeltraut, Kressbronn am Bodensee, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Müller, Heinz, Techniker, Friedrichshafen Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Nagel, Heiner, Kressbronn am Bodensee, *XX.XX.XXXX | a) 11.04.2018 Molnar | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Nunmehr bestellt als Liquidator: Neflin, Hermann Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Hirscher, Edeltraut, Kressbronn am Bodensee, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 09.04.2024 Miller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.