Handelsregister · HRB 5703

Registerinformationen

Moorfeld Fenster und Türen Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Gütersloh

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Moorfeld Fenster und Türen Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Langenberg
Geschäftsanschrift
Friedhofsweg 2, 33449 Langenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5703
Gericht
Amtsgericht Gütersloh
Letzte Eintragung
02.01.2024
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung und Geschäftsführung der Firma Moorfeld Fenster und Türen GmbH & Co. KG, welche Fenster u. Türen herstellt und vertreibt. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Christoph Moorfeld

Langenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.12.1980

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 26.02.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1447 Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück getreten. Freigegeben am 09.06.2004.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschafterversammlung hat am 29.11.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) zu ändern.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.