Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind zwei bis drei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem besonderen Vertreter nach § 30 BGB. Bei folgenden rechtsgeschäften ist die vorherige Zustimmung des Vereinsrats erforderlich: - Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten - Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten - Übernahme von bürgschafts- oder Wechselverbindlichkeiten - Rechtshandlungen, die den Verein länger als zwölf Monate berechtigen oder verpflichten, soweit diese nicht im Wirtschaftsplan ausgewiesen sind - sonstige Maßnahmen, die der Vereinsrat grundsätzlich oder im Einzelfall durch Beschluss festlegt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Susanne Fischer
Mauer
Vorstand
Anja Schrader
Mauer
Vorstand
Kristin Jatz
Oftersheim
Vorstand
Julia Lindenmeyer
Heidelberg
Vorstand
Silke Stubenrauch
Weinheim
Vorstand
Fatima Al-Ganabi
Sandhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.03.1991 in Neufassung vom 29.05.2008 mit Änderung vom 25.06.2009
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Rechnungsprüfer) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere § 7 (Vorstand) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.06.1991
Geänderte Satzung: Sonderband I Blatt 22ff.
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 67-73
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.