Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind Vorstand. Sie vertreten den Verein einzeln gerichtlich und außergerichtlich. Ihre Geschäftsführungsbefugnis wird insofern eingeschränkt, als die nachfolgend bezeichneten Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen der Zustimmung (vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung) der Mehrheit der Stimmen sämtlicher Vorstandsmitglieder bedürfen: Rechtsgeschäfte, am denen ein Vorstandsmitglied beteiligt ist; Aufnahme von Darlehen; Eingehung sonstiger Verbindlichkeiten im Wert von über 500,-- DM.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andrea Sperr
Biberach an der Riß
Vorstand
Sonja Schelkle
Biberach an der Riß
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.03.1992
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.04.1992
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