Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte von mehr als 20.000,00 EUR im Einzelfall sind für den Verband nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Aufsichtsrats hierzu schriftlich erteilt ist. Rechtsgeschäfte zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich Vorverträgen sind für den Verband nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung vorher eingewilligt hat.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Monika Ullmann
Neunkirchen am Sand
Vorstand
Manfred Burghardt
Bad Endorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.06.1985 zuletzt geändert am 30.01./24.04.1998
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.1998 mit Nachtrag vom 24.04.1998 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.6.2007 hat die Änderung des § 6 (Beiträge) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2009 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Verbandes) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2012 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Verbandes), 5 (Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung), 10 (Ständige Vorstandsausschüsse und Regionalgruppen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde die allgemeine Vertretungsregelung des Vorstands geändert und die Vertretungsmacht des Vorstands beschränkt.
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung des § 10 (Arbeitskreise), die Mitgliederversammlung vom 07.05.2021 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1986. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 43 So.
Satzung Bl. 53 SB
Protokoll Bl. 62 SB;
Protokoll Bl. 66 SB;
Neue Satzung Bl. 73 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 84 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.