Handelsregister · VR 38334

Chronologischer Auszug

Montessori Bundesverband Deutschland e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Montessori Dachverband Deutschland e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzendenr.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) zur Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten, b) zur Gewährung von Darlehen, c) zur Übernahme
von Bürgschaftsverbindlichkeiten.

b)
Vorsitzender:

1.
Dr. Boysen, Jörg, *XX.XX.XXXX, Hofheim

Stellvertreter:

2.
Thümmel, Uwe, *XX.XX.XXXX, Dresden
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 08.05.2004
jeweils geändert durch Beschluss vom 20.11.2004,
20.04.2008,18.11.2012, 20.11.2016 und
18.11.2018
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 01.04.2020 ist der Sitz des Vereins von Köln
(Amtsgericht Köln, VR 6471) nach Berlin verlegt
und die Satzung geändert in § 1(Name, Sitz und
Geschäftsjahr)
a)
31.07.2020
Berg
b)
Tag der ersten Eintragung:
10.02.2004

Satzung
Bl.102-105 Bd.I
Beschluss
Bl.98-101 Bd. I

Beschluss
Bl.3(5-9) Bd. III
2a)
Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom
03.10.2020 bis 16.10.2020 im schriftlichen Verfahren die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Gerichtsstand) beschlossen.
a)
05.01.2021
Tritthart
b)
Beschluss Bl.
13-14 (16-20)
Bd. III
3a)
Montessori Bundesverband Deutschland e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und
bis zu zwei weiteren Personen.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten jeweils allein.

Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) zur Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten über mehr als 20.000 Euro pro Einzelfall, b) zur Gewährung von Darlehen über mehr als 10.000 Euro pro
Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, c) zur Übernahme von Bürgschaftsverbindlichkeiten
über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt
auf gemeinnützige Organisationen, d) Kauf und Verkauf
von Immobilien, e) Rechtsgeschäfte, die den Bundesverband länger als 5 Jahre binden oder ein Gesamtvolumen
von mehr als 100.000 Euro haben.
a)
Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom
20.12.2020 bis 15.01.2021 im schriftlichen Verfahren die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
01.04.2021
Tritthart
b)
Satzung Bl.
62-77 Bd. III
Beschluss Bl. 58
Bd. III
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 14 (Stimmrechte)
und § 15 (Vorstand) beschlossen.
Des Weiteren wurde Streichung der Übergangsvorschriften der Satzung beschlossen.
a)
11.02.2022
Ulus
b)
Beschluss Bl.
81-93/123-124
(91-109)
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich aus dem
ehrenamtlichen Vorstand bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu
zwei weiteren Personen, sowie dem hauptamtlichen Vorstand, bestehend aus mindestens zwei und höchstens drei
Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird beim ehrenamtlichen Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten jeweils allein.
Beim hauptamtlichen Vorstand wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) zur Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten über mehr als 20.000 Euro pro Einzelfall, b) zur Gewährung von Darlehen über mehr als 10.000 Euro pro
Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, c) zur Übernahme von Bürgschaftsverbindlichkeiten
über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt
auf gemeinnützige Organisationen, d) Kauf und Verkauf
von Immobilien, e) Rechtsgeschäfte, die den Bundesverband länger als 5 Jahre binden oder ein Gesamtvolumen
von mehr als 100.000 Euro haben.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2024 hat
die Änderung der Satzung in § 12 (Organe des
Bundesverbandes), § 13 (Mitgliederversammlung), § 14 (Stimmrechte), § 15 (Vorstand) und §
16 (Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes) beschlossen.
Der Paragraph 17 (Aufsichtsrat) ist neu eingefügt,
dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.

Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2024 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaftsarten), § 6 (Mitgliedschaftsarten für übergeordnete Montessori-Organisationen), § 7 (Mitgliedschaftsarten für Einrichtungsträger und deren Einrichtungsfördervereine) und § 14 (jetzt: Vorstand)
beschlossen.
Der Paragraph 11 (Kooperationspartner) ist gestrichen, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
20.08.2024
Ulus
b)
Beschluss
Bl. 130-146,
174-181
(191-206)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.