Handelsregister · VR 38334
Chronologischer Auszug
Montessori Bundesverband Deutschland e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Montessori Dachverband Deutschland e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzendenr. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) zur Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten, b) zur Gewährung von Darlehen, c) zur Übernahme von Bürgschaftsverbindlichkeiten. b) Vorsitzender: 1. Dr. Boysen, Jörg, *XX.XX.XXXX, Hofheim Stellvertreter: 2. Thümmel, Uwe, *XX.XX.XXXX, Dresden | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 08.05.2004 jeweils geändert durch Beschluss vom 20.11.2004, 20.04.2008,18.11.2012, 20.11.2016 und 18.11.2018 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.04.2020 ist der Sitz des Vereins von Köln (Amtsgericht Köln, VR 6471) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1(Name, Sitz und Geschäftsjahr) | a) 31.07.2020 Berg b) Tag der ersten Eintragung: 10.02.2004 Satzung Bl.102-105 Bd.I Beschluss Bl.98-101 Bd. I Beschluss Bl.3(5-9) Bd. III |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom 03.10.2020 bis 16.10.2020 im schriftlichen Verfahren die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Gerichtsstand) beschlossen. | a) 05.01.2021 Tritthart b) Beschluss Bl. 13-14 (16-20) Bd. III | ||
| 3 | a) Montessori Bundesverband Deutschland e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten jeweils allein. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) zur Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten über mehr als 20.000 Euro pro Einzelfall, b) zur Gewährung von Darlehen über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, c) zur Übernahme von Bürgschaftsverbindlichkeiten über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, d) Kauf und Verkauf von Immobilien, e) Rechtsgeschäfte, die den Bundesverband länger als 5 Jahre binden oder ein Gesamtvolumen von mehr als 100.000 Euro haben. | a) Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom 20.12.2020 bis 15.01.2021 im schriftlichen Verfahren die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 01.04.2021 Tritthart b) Satzung Bl. 62-77 Bd. III Beschluss Bl. 58 Bd. III |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Stimmrechte) und § 15 (Vorstand) beschlossen. Des Weiteren wurde Streichung der Übergangsvorschriften der Satzung beschlossen. | a) 11.02.2022 Ulus b) Beschluss Bl. 81-93/123-124 (91-109) | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich aus dem ehrenamtlichen Vorstand bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Personen, sowie dem hauptamtlichen Vorstand, bestehend aus mindestens zwei und höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird beim ehrenamtlichen Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten jeweils allein. Beim hauptamtlichen Vorstand wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) zur Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten über mehr als 20.000 Euro pro Einzelfall, b) zur Gewährung von Darlehen über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, c) zur Übernahme von Bürgschaftsverbindlichkeiten über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, d) Kauf und Verkauf von Immobilien, e) Rechtsgeschäfte, die den Bundesverband länger als 5 Jahre binden oder ein Gesamtvolumen von mehr als 100.000 Euro haben. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Organe des Bundesverbandes), § 13 (Mitgliederversammlung), § 14 (Stimmrechte), § 15 (Vorstand) und § 16 (Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes) beschlossen. Der Paragraph 17 (Aufsichtsrat) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaftsarten), § 6 (Mitgliedschaftsarten für übergeordnete Montessori-Organisationen), § 7 (Mitgliedschaftsarten für Einrichtungsträger und deren Einrichtungsfördervereine) und § 14 (jetzt: Vorstand) beschlossen. Der Paragraph 11 (Kooperationspartner) ist gestrichen, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. | a) 20.08.2024 Ulus b) Beschluss Bl. 130-146, 174-181 (191-206) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.