Handelsregister · HRB 95680

Chronologischer Auszug

Monterra Group AG · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Aurum Deutschland AG

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Oberlindau 63, 60323 Frankfurt am Main

c)
der Erwerb und die Entwicklung von
Rohstoffvorkommen im In- und Ausland,
insbesondere Goldvorkommen, sowie
deren Exploration, Erschließung und
Verwertung. Die Gesellschaft kann zu
diesem Zweck Handelsgeschäfte in
Rohstoffen betreiben und in nachgelagerten
Wertschöpfungsstufen tätig werden. Der
Geschäftszweck der Gesellschaft umfasst
darüber hinaus den (direkten oder
indirekten) Erwerb, das Halten und die
Verwaltung von Rechten und Gestattungen
an, oder im Zusammenhang mit
Rohstoffvorkommen oder Minenbetrieben,
sowie deren entgeltliche Überlassung oder
Veräußerung.
150.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Graf von Strachwitz, Christian, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 09.01.2013

b)
Der Vorstand ist durch Satzung vom 09.01.2013 ermächtigt,
das Grundkapital bis zum 31.12.2016 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu 75.000.- EUR gegen Bar- und/oder
Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann
(Genehmigtes Kapital 2013/I).
a)
25.01.2013
Dinges-Król M.A.

b)
Fall 1
2162.000,00
EUR
a)
Auf Grund der in der Satzung vom 09.01.2013 erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
12.000,00 EUR auf 162.000,00 EUR durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.02.2013 ist die Satzung
in § 4 Abs.1 und 4a (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
genehmigtes Kapital) geändert.

b)
Das genehmigte Kapital 2013/I beträgt nach teilweiser
Inanspruchnahme noch 63.000 EUR.
a)
04.04.2013
Dinges-Król M.A.

b)
Fall 2
3a)
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.11.2013 wurde die
Nummerierung des § 15 der Satzung (Zahlung an die
Aktionäre) in § 15A geändert.
Die Hauptversammlung vom 05.09.2014 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (Elektronisches Aktienregister und Haftung für
unrichtige Daten) und die Streichung des § 15A (Zahlungen
an Aktionäre) beschlossen.
a)
25.02.2015
Hornburg

b)
Fall 3
4166.557,00
EUR
a)
Auf Grund der in der Satzung vom 09.01.2013 erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
4.557,00 EUR auf 166.557,00 EUR durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.08.2015 ist die Satzung
in den § 4.1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a
(Genehmigtes Kapital) geändert.

b)
Das genehmigte Kapital gemäß Satzung vom 09.01.2013
(Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser
Inanspruchnahme noch 58.443,00 EUR.
a)
30.09.2015
Hornburg

b)
Fall 4
5169.949,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Satzung vom 09.01.2013 erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere
3.392,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 30.08.2016 ist die Satzung in den § 4.1
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a
(Genehmigtes Kapital) geändert.

b)
Das genehmigte Kapital gemäß Satzung vom 09.01.2013
(Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser
Inanspruchnahme noch 55.051,00 EUR.
a)
26.09.2016
Hornburg

b)
Fall 5
6a)
Die Hauptversammlung vom 29.08.2017 hat die Änderung des
§ 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.

b)
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 09.01.2013
(Genehmigtes Kapital 2013/I) ist aufgehoben.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
29.08.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2021
mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 80.051,00 EUR
gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu
erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I).
a)
29.12.2017
Hornburg

b)
Fall 6
7a)
Monterra Group AG
a)
Die Hauptversammlung vom 08.07.2020 hat eine Änderung
der Satzung in § 1.1 (Firma) beschlossen.
a)
02.09.2020
Hornburg

b)
Fall 10
8b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Schumannstraße 41, 60325 Frankfurt am
Main
a)
09.04.2021
Pussehl

b)
Fall 11

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.