Handelsregister · HRB 95680
Chronologischer Auszug
Monterra Group AG · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Aurum Deutschland AG b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Oberlindau 63, 60323 Frankfurt am Main c) der Erwerb und die Entwicklung von Rohstoffvorkommen im In- und Ausland, insbesondere Goldvorkommen, sowie deren Exploration, Erschließung und Verwertung. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck Handelsgeschäfte in Rohstoffen betreiben und in nachgelagerten Wertschöpfungsstufen tätig werden. Der Geschäftszweck der Gesellschaft umfasst darüber hinaus den (direkten oder indirekten) Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Rechten und Gestattungen an, oder im Zusammenhang mit Rohstoffvorkommen oder Minenbetrieben, sowie deren entgeltliche Überlassung oder Veräußerung. | 150.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Graf von Strachwitz, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 09.01.2013 b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 09.01.2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 75.000.- EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I). | a) 25.01.2013 Dinges-Król M.A. b) Fall 1 | |
| 2 | 162.000,00 EUR | a) Auf Grund der in der Satzung vom 09.01.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 12.000,00 EUR auf 162.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.02.2013 ist die Satzung in § 4 Abs.1 und 4a (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. b) Das genehmigte Kapital 2013/I beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 63.000 EUR. | a) 04.04.2013 Dinges-Król M.A. b) Fall 2 | |||
| 3 | a) Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.11.2013 wurde die Nummerierung des § 15 der Satzung (Zahlung an die Aktionäre) in § 15A geändert. Die Hauptversammlung vom 05.09.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Elektronisches Aktienregister und Haftung für unrichtige Daten) und die Streichung des § 15A (Zahlungen an Aktionäre) beschlossen. | a) 25.02.2015 Hornburg b) Fall 3 | ||||
| 4 | 166.557,00 EUR | a) Auf Grund der in der Satzung vom 09.01.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 4.557,00 EUR auf 166.557,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.08.2015 ist die Satzung in den § 4.1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (Genehmigtes Kapital) geändert. b) Das genehmigte Kapital gemäß Satzung vom 09.01.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 58.443,00 EUR. | a) 30.09.2015 Hornburg b) Fall 4 | |||
| 5 | 169.949,00 EUR | a) Aufgrund der in der Satzung vom 09.01.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 3.392,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.08.2016 ist die Satzung in den § 4.1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (Genehmigtes Kapital) geändert. b) Das genehmigte Kapital gemäß Satzung vom 09.01.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 55.051,00 EUR. | a) 26.09.2016 Hornburg b) Fall 5 | |||
| 6 | a) Die Hauptversammlung vom 29.08.2017 hat die Änderung des § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 09.01.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 80.051,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I). | a) 29.12.2017 Hornburg b) Fall 6 | ||||
| 7 | a) Monterra Group AG | a) Die Hauptversammlung vom 08.07.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 1.1 (Firma) beschlossen. | a) 02.09.2020 Hornburg b) Fall 10 | |||
| 8 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schumannstraße 41, 60325 Frankfurt am Main | a) 09.04.2021 Pussehl b) Fall 11 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.