Handelsregister · VR 6548

Chronologischer Auszug

Montebellos Kinder - Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Schule, Ausbildung, Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung e. V. · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Schule fürs Leben, Verein zur Förderung von
Kindern und Jugendlichen durch Schule, Ausbildung und
Persönlichkeitsentwicklung e.V.

b)
Wiesbaden
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzende:
Klenk, Nina, Oestrich-Winkel, *XX.XX.XXXX
2.Vorsitzende:
Dr. Drebing, Verena, Kiedrich, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 03.04.2011.
a)
07.06.2011
Träder

b)
Anmeldung Bl. 7 Sonderband
Beschluss Bl. 2 Sonderband
Satzung Bl. 3 - 5 Sonderband
2a)
Montebellos Kinder - Förderverein Schule fürs Leben e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.08.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name und Sitz) sowie 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
10.02.2012
Beer

b)
Anmeldung Blatt 12 Sonderband
Beschluss Blatt 8-9, 10-11, 16
Sonderband
Satzung Blatt 13-14 Sonderband
3a)
Name geändert, nun:
Montebellos Kinder - Verein zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen durch Schule, Ausbildung, Gesundheitsförderung
und Persönlichkeitsentwicklung e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name, Sitz) sowie 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
16.08.2012
Beer

b)
Anmeldung Blatt 18 Sonderband
Beschluss Blatt 19-21, 27-28
Sonderband
Satzung Blatt 25-26 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.