Handelsregister · HRB 5519
Historischer Auszug
Monolith Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Mainz
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Zehner
13579
Bu
SL
Tausender
|
Hunderter
cd
ı
NZ
Amtsgericht
Nr.
.
Grund-
Vorstand
a)
Firma
Persönlich
haftende
der
oder
.
b)
(Sitz
j
Gesellschafter
Prokura
Ein-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
tragung
DM
Abwickler
1
2
4
3
l
a)
Monolith
Grundstücksverwaltungs-
'
gesellschaft
mbH
50.000,--
DM.|
Dieter
Butsch,
Diplom-Volkswirt,
Mainz.
Günter
Heiß,
Jurist,
Wiesbaden.
b)
Mainz
Henry
Hinck,
Diplom-Kaufmann,
Friedrichsdorf.
Manfred
Wessollek,
Diplom-Betriebswirt
(FH),
c)
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
Bad
Kreuznach.
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Ver-
pachtung
dieses
Grundbesitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Erreichung
dieses
Zweckes
erfor-
‚derlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
in
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähn-
liche
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweig-
niederlassungen
in
In-
und
Aus
land
errichten.
Jeder
von
Ihnen
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Sie
sind
zur
Veräußerung
und
Be-
lastung
von
Grundbesitz
und
grund-
stücksgleichen
Rechten
berechtigt
und
können
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsge-
schäfte
vornehmen.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
Zehner
24680
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
a)
Tagder
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
11.
Oktober
1994|
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Ge-
sellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
einzelnen
oder
allen
Geschäftsführern
Alleinvertretungsbefugnis
einräumen.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechts-
geschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
7
a)
10.
November
1994
Alk
hl
b)
Bl.
1-15
Sdbd.
Ges.
Vertrag:
Bl.
6-10
Sdbd.
Enrteatsunn
Biirbeaita
Amtsgericht
Rückseite
von
Blatt..........
HR
B
5519
Nr.
Fi
Grund-
Vorstand
f
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein
b)
(Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
a)
Tag
derEintrag
”
Geschäftsführer
ln
Jung
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
3
4
Fortsetzung
auf
den.
........
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