Die Gesellschaft leitet und verwaltet eigene Unternehmen und eigene Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung,deren Betrieb von Brauereien und Mälzereien sowie aller damit zusammenhängenden Nebengewerbe ist, worunter insbesondere fallen die Herstellung und der Vertrieb von unter- und obergärigem Bier; die Herstellung von Malz für eigene und fremde Betriebe und zum Verkauf; die Herstellung und der Vertrieb von sonstigen Getränken aller Art und der Verkauf von Nebenprodukten der Brauerei und Mälzerei. Die Gesellschaft kann in den in Absatz 1 genannten Bereichen auch selbst tätig werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Reinhold Kraus
Au am Rhein
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Marcus Ret
Karlsruhe
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Beate Haag
Waghäusel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Wolfgang Scheidtweiler
Pforzheim
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.06.1889 zuletzt geändert am 19.06.2006
Die Hauptversammlung vom 27.05.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Vertretung) und 15 (Vergütung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 3 (Bekanntmachungen), § 16 Abs. 1 (Einberufung Hauptversammlung) und § 17 (Teilnahme und Stimmrechtsvoraussetzungen) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Aufsichtsrat; Zusammensetzung und Amtsdauer) und § 11 (Aufsichtsrat; Beschlussfähigkeit und Abstimmung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2019 um 3.770.335,05 EUR auf 320.000,00 EUR herabgesetzt.
Die Hauptversammlung vom 15.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.12.2021 hat ferner die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 960.000,00 EUR beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 31.05.2022 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Die am 15.12.2021 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 31.08.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 01.01.1900
Änderungsbeschluss: Sonderband VI AS. 567 ff.
Unter lfd. Nr. 5 versehentlich unterlassene Eintragung nachgeholt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.06.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 27.05.2009 aus ihrem Vermögen den gesamten operativen Geschäftsbetrieb zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Brauerei Moninger GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 707087) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.12.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14.12.2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 160.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2021)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.