Handelsregister · HRB 34201

Chronologischer Auszug

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MONEGA Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

b)
Köln

c)
Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf
gerichet, bei ihr eingelegtes Geld im
eigenen Namen für gemeinschaftliche
Rechung der Einleger (Anteilinhaber) nach
dem Grundsatz der Risikomischung in den
nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen
Vermögensgegenständen gesondert vom
eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-,
Wertpapier-, Investmentfondsanteil-,
Gemischten Wertpapier- und Grundstücksoder Altersvorsorge-Sondervermögen
anzulegen und über die sich hieraus
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Für
Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-
Sondervermögen werden keine
Grundstücke und Beteiligungen an
Grundstücks-Gesellschaften erworben, für
Altersvorsorge-Sondervermögen keine
Grundstücke, Beteiligungen an
Grundstücks-Gesellschaften und stille
Beteiligungen. Die Gesellschaft darf
außerdem folgende Geschäfte und
Tätigkeiten betreiben:
a) Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
Gesetzes über
Kapitalanlagengesellschaften oder von
einer ausländischen Investment-
Gesellschaft ausgegeben worden sind,
sofern diese Anteilscheine von der
Gesellschaft, einem Mutter-/Schwester-/
oder Tochterunternehmen der Gesellschaft,
das selbst eine Kapitalanlagegesellschaft
oder eine ausländische Investment-
Gesellschaft ist oder von einer anderen
Kapitalanlagegesellschaft oder einer
ausländischen Investment-Gesellschaft, an
der eine bedeutende Beteiligung der
Gesellschaft besteht, ausgegeben worden
sind.
b) Zur Förderung des Gesellschaftszwecks
kann die Gesellschaft im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder sich
an Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft im allgemeinen
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist.
c) Daneben dürfen Geschäfte betrieben
werden, die zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind, sowie sonstige mit den in Absatz 1
genannten Geschäften unmittelbar
verbundene Nebentätigkeit.
5.200.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Geschäftsführer. Sie wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Graf Walderdorff, Stephan, Köln, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Thommes, Wilhelm, Lohmar, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Zens, Bernd, Königswinter, *XX.XX.XXXX
Fünger, Bernhard, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX
Müller, Carsten, Langen, *XX.XX.XXXX
Tholuck, Angelika, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1999, zuletzt geändert am
02.08.2000.
a)
16.08.2001
Krebs

b)

Tag der ersten
Eintragung:
09.10.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
16.08.2001.
2b)
Ausgeschieden als
Geschäftsführer:
Thommes, Wilhelm, Lohmar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fünger, Bernhard, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Kaminski, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Fünger, Bernhard, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
03.06.2002
Osterhammel
3Prokura erloschen:
Zens, Bernd, Königswinter, *XX.XX.XXXX
a)
23.05.2003
Reimer
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Graf Walderdorff, Stephan, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Müller, Carsten, Köln, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Mattke-Mehlgarten, Barbara, Üxheim,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Müller, Carsten, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
01.03.2005
Reimer
5c)
(1) Der Gegenstand der Gesellschaft ist
darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im
eigenen Namen für gemeinschaftliche
Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach
dem Grundsatz der Risikomischung in den
nach dem Investmentgesetz zugelassenen
Vermögensgegenständen gesondert vom
eigenen Vermögen in Form von
richtlinienkonformen Investmentsfonds und
nicht richtlinienkonformen Investmentfonds
nach den Anforderungen der Richtlinie
85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember
1985 zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame
Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Abl. EG
Nr. L 375 S. 3), zuletzt geändert durch die
Richtlinie 2001/108/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Januar
2002 (Abl. EG Nr. L 41 S. 35), als Gemischte
Sondervermögen und Spezialfonds, auf diebis auf die in §§ 91 bis 95
Investmentgesetz geregelten Ausnahmen die Vorschriften des Investmentgesetzes
anwendbar sind, welche auch für die
vorgenannten Sondervermögen gelten
sowie Altersvorsorge-Sondervermögen
anzulegen und über die sich hieraus
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen.
(2) Die Gesellschaft darf außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes oder von einer
auslänischen Investment-Gesellschaft
ausgegeben worden sind.
b) Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne
des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen angelegter Vermögen für
andere mit Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung) zu verwalten,
wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren und Edelmetalle sind, sowie andere
bei der Anlage beraten,
c) Anteile vertreiben, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind oder die nach
diesen Vorschriften öffentlich vertrieben
werden dürfen.
d) Zur Förderung des
Gesellschaftszweckes kann die
Gesellschaft im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder sich
an Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft im allgemeinen
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist.
e) Daneben dürfen Geschäfte betrieben
werden, die zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind, sowie sonstige mit den in Absatz 1
genannten Geschäften unmittelbar
verbundene Nebentägigkeit.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.Die
Satzung ist isgesamt neu gefaßt.
a)
27.12.2005
Reimann

b)
Beschluss Bl. 90 ff. Sdb.
6c)
(1) Der Gegenstand der Gesellschaft ist
darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im
eigenen Namen für gemeinschaftliche
Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach
dem Grundsatz der Risikomischung in den
nach dem Investmentgesetz zugelassenen
Vermögensgegenständen gesondert vom
eigenen Vermögen in Form von
richtlinienkonformen Investmentsfonds und
nicht richtlinienkonformen Investmentfonds
nach den Anforderungen der Richtlinie
85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember
1985 zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame
Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Abl. EG
Nr. L 375 S. 3), zuletzt geändert durch die
Richtlinie 2001/108/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Januar
2002 (Abl. EG Nr. L 41 S. 35), als Gemischte
Sondervermögen und Spezialfonds, auf diebis auf die in §§ 91 bis 95
Investmentgesetz geregelten Ausnahmen die Vorschriften des Investmentgesetzes
anwendbar sind, welche auch für die
vorgenannten Sondervermögen gelten
sowie Altersvorsorge-Sondervermögen
anzulegen und über die sich hieraus
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen.
(2) Die Gesellschaft darf außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes oder von einer
ausländischen Investment-Gesellschaft
ausgegeben worden sind.
b) Einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne
des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen angelegter Vermögen für
andere mit Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung) zu verwalten,
wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren und Edelmetalle sind, sowie andere
bei der Anlage beraten,
c) Anteile vertreiben, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind oder die nach
diesen Vorschriften öffentlich vertrieben
werden dürfen.
d) Zur Förderung des
Gesellschaftszweckes kann die
Gesellschaft im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder sich
an Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft im allgemeinen
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist.
e) Daneben dürfen Geschäfte betrieben
werden, die zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind, sowie sonstige mit den in Absatz 1
genannten Geschäften unmittelbar
verbundene Nebentätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2004 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.Die
Satzung ist insgesamt neu gefaßt, zuletzt geändert durch
Beschluss vom 19.10.2005.
a)
24.01.2006
Reimann

b)
Lfd. Nr. 5 Sp. 2 c und Sp.
6 von Amts wegen
berichtigt
7Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Massenberg, Susanne, Dormagen, *XX.XX.XXXX
a)
10.02.2006
Reimer
8a)
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1999
Die Satzung ist insgesamt neu gefaßt durch Beschluss vom
19.10.2005.
a)
15.02.2006
Reimann
b)
Von Amts wegen
berichtigt.
9Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Kocsis-Faupel, Rita, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
19.04.2006
Reimer
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Göcke, Edgar, Weiterstadt, *XX.XX.XXXX
Kleinpass, Yvonne, Köln, *XX.XX.XXXX
Münzel, Katharine, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
26.04.2007
Miethke
11a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2007 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 6 (Aufsichtsrat) Abs. 1
sowie in § 14 (Bekanntmachungen)
beschlossen.
a)
03.05.2007
Dr. Schöttler
12Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Hansen, Gereon, Hürth, *XX.XX.XXXX
a)
23.04.2008
Richter
13b)
Geschäftsanschrift:
Stolkgasse 25 - 45, 50667 Köln
Nach Namensänderung (bisher: Münzel):

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Trimpop, Katharine, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
22.01.2009
Großkelwing
14a)
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
c)
die Verwaltung von
(a) richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,
(b) und/oder Gemischten Sondervermögen
gemäß §§ 83 bis 86 InvG,
(c) und/oder Altersvorsorge-
Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG,
(d) und/oder Sonstigen Sondervermögen
gemäß §§ 90g bis 90k InvG,
(e) und/oder Spezial-Sondervermögen
gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für
Rechnung dieser Sondervermögen
ausschließlich Vermögensgegenstände im
Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9
InvG sowie im Sinne des § 95 Abs. 5 a InvG
erworben werden und soweit es sich nicht
um Spezial-Sondervermögen in Form von
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
oder Dach-Sondervermögen mit
zusätzlichen Risiken handelt.
(2) Die Gesellschaft darf außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) Anteile vertreiben, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind oder die nach den
Vorschriften der §§ 130 bis 140 InvG
öffentlich vertrieben werden dürfen,
b) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen
mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
c) sonstige mit den in diesem Paragraphen
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
Nach Namensänderung nunmehr:

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Klein, Yvonne, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 13.08.2010
beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen,
insbesondere
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1
Abs. (1) zu ändern sowie
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
a)
08.10.2010
Dr. Schöttler
15Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Viebahn, Dirk, Gummersbach, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2011
Reimer
16Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Bast, Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
31.10.2011
Reimer
17b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Thommes, Wilhelm, Lohmar, *XX.XX.XXXX
a)
29.08.2013
Haase
18b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Müller, Carsten, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
02.10.2013
Drewke
19b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Thommes, Wilhelm, Lohmar, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Finke, Christian, Rösrath, *XX.XX.XXXX
a)
23.06.2014
Haase
20Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Düerkop-Tillmanns, Brigitta, Kerpen, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2014
Haase
21Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Bauer, Sven Martin, Brühl, *XX.XX.XXXX
a)
03.11.2014
Haase
22c)
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

Folgende inländische Investmentvermögen
sind Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung: -Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
(OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff.
KAGB,

-Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,

-Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,

-Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2
Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten
Vermögensgegenstände investieren.

Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstund Nebendienstleistungen:

-Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,

-die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),

-Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem
Absatz genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.11.2014
beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu
fassen und dabei
insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu
ändern.
a)
02.12.2014
Engeland
23Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Holler, Heike, Bornheim, *XX.XX.XXXX
Schaub, Thorsten, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
20.05.2015
Großbach
24Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Gläsel, Wolfgang, Bornheim, *XX.XX.XXXX
Schemmann, Sonja, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
19.05.2016
Haase
25Nach Berichtigung des Geburtsdatums:

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Schaub, Thorsten, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2016
Müller
26Prokura erloschen:
Klein, Yvonne, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
05.12.2016
Drewke
27c)
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

Folgende inländische Investmentvermögen
sind Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung:
-Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
-Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
-Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
-Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2
Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten
Vermögensgegenstände investieren.

Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW und EU-AIF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen.

Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstund Nebendienstleistungen:
-Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
-die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
-die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
-Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
-die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
-Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem
Absatz genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 mit
Änderung vom 09.12.2016 hat eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
16.12.2016
Engeland
28Prokura erloschen:
Schemmann, Sonja, Köln, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Sträßer, Alexander, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2017
Haase
29Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Breuer, Christiane, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
04.05.2018
Haase
30c)
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

Folgende inländische Investmentvermögen
sind Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. § 192 ff. KAGB,
- Gemischte Investmentvermögen gemäß §
218 f. KAGB,
- Sonstige Investmentvermögen gemäß §
220 ff. KAGB,
- Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2
Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten
Vermögensgegenstände investieren,
- Allgemeine offene inländische Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in
folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten
Vermögensgegenstände mit Ausnahme der
in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB
genannten Vermögensgegenstände,
- Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
- Anteile oder Aktien an inländischen
geschlossenen Investmentvermögen sowie
an entsprechenden geschlossenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen, wenn
der Verkehrswert dieser
Investmentvermögen ermittelt werden
kann,

Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW und EU-AIF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen.

Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstund Nebendienstleistungen:
- Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
15.08.2019
Dr. Stephan
31Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Schnurbusch, Henning, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
16.01.2020
Müller
32c)
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

Folgende inländische Investmentvermögen
sind Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. § 192 ff. KAGB,
- Gemischte Investmentvermögen gemäß §
218 f. KAGB,
- Sonstige Investmentvermögen gemäß §
220 ff. KAGB,
. Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit diese
Investmentvermögen nicht in
Vermögensgegernstände gemäß § 261
Abs. 2 KAGB investieren,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
Für geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG
zusätzlich (sofern vorstehend nicht bereits
genannt) in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten
Vermögensgegenstände mit Ausnahme der
in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB
genannten Vermögensgegenstände,
- Anteile oder Aktien an inländischen
geschlossenen oder ausländischen
Investmentvermögen sowie an
entsprechenden geschlossenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
soweit diese Investmentvermögen nicht in
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 KAGB investieren und der Verkehrswert
dieser Investmentvermögen ermittelt
werden kann,
-.Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2
Ziffer 2 e), f) und h) KAGB genannten
Vermögensgegenstände investieren,
- Allgemeine offene inländische Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in
folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten
Vermögensgegenstände mit Ausnahme der
in § 284 Abs. 2 Ziffer 2 e), f) und h) KAGB
genannten Vermögensgegenstände,
- Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
- Anteile oder Aktien an inländischen
geschlossenen Investmentvermögen sowie
an entsprechenden geschlossenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen, wenn
der Verkehrswert dieser
Investmentvermögen ermittelt werden
kann,

Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW und EU-AIF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen.

Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstund Nebendienstleistungen:
- Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2020 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 und mit ihr
die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
26.08.2020
Dr. Stephan
33Prokura erloschen:
Bauer, Sven Martin, Brühl, *XX.XX.XXXX
a)
12.01.2021
Acker
34Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Kopp, Christoph, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
12.05.2021
Drewke
35Prokura erloschen:
Sträßer, Alexander, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2021
Acker
36Prokura erloschen:
Düerkop-Tillmanns, Brigitta, Kerpen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Massenberg, Susanne, Dormagen, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2022
Gleissner
37Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Kottmann, Dominik, Oerlinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
02.06.2022
Drewke
38Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Chan, Hon Yueng, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
12.05.2023
Acker
39Prokura erloschen:
Hansen, Gereon, Hürth, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2023
Acker
40Prokura erloschen:
Kottmann, Dominik, Oerlinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
30.07.2024
Schmied
41Prokura erloschen:
Kopp, Christoph, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
30.07.2024
Schmied
42Prokura erloschen:
Göcke, Edgar, Weiterstadt, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2024
Li
43Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
von Kessel, Michael, Fachingen, *XX.XX.XXXX
a)
12.05.2025
Schmied
44b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Breuer, Christiane, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Breuer, Christiane, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2025
Müller
45Prokura erloschen:
Tholuck, Angelika, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
a)
09.02.2026
Acker

b)
Fall 76
46b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Fünger, Bernhard, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
24.02.2026
Acker
b)
Fall 75

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.