Der Betrieb einer online Banking Service Plattform unter der Lizenz eines Instituts mit entsprechender Zulassung nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft betreibt darüber hinaus im eigenen Namen keine Bankgeschäfte gemäß Kreditwesengesetz und erbringt keine Finanzdienstleistungen nach dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, soweit es hierzu einer eigenen Zulassung bedarf.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peer-Hendrik Grenke-Klimstein
Sierksdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Sebastian Baier
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Tag der ersten Eintragung: 23.12.2020
Fall 1
Satzung
Satzung vom 16.10.2020, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2022 geändert.
Die Hauptversammlung vom 14.04.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 Abs. (2) (Sitz), 3 (Grundkapital, bedingtes Kapital) und 6 (Aufsichtsrat) und mit ihr die Sitzverlegung von Neustadt in Holstein (bisher: Amtsgericht Lübeck HRB 22856 HL) nach Hamburg beschlossen.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der am 14.04.2025 unter Tagesordnungspunkt 1.1 beschlossenen Ermächtigung bis zum 31.12.2029 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt mindestens EUR 1,00 je Stückaktie der Gesellschaft im Falle einer Wandlung. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die vom Vorstand ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden und soweit nicht bestehende Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.