Die Tätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß Kreditwesengesetz mit dem Schwerpunkt der Finanzportfolioverwaltung für eigene und fremde Dachfonds sowie die Durchführung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Henrich
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Frank Moltrecht
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können einzelne oder alle Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 31.03.1983
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.03.2001.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 1982,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11. September 1997.
Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.1985.
Die Gesellschafterversammlung hat am 06.07.2012 beschlossen, die Firma, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firmenbezeichnung), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.10.2012 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 9 (Gewinnausschüttung) zu ändern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.