Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsmitglied, welches den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften sowie die Aufnahme von Darlehen ab 50.000,00 Euro.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Jordan Palah
Wald-Michelbach
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.