Die Ausführung von internationalen Transporten von Gütern auf dem See- und Luftweg, einschließlich ihrer zeitweisen Lagerung, die Vermittlung der Beförderung von Personen und Durchführung von anderen Tourismusleistungen, Import und Export von bestimmten Waren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches befreien.
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
MOL Logistics (Deutschland) GmbH Zweigniederlassung München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.1989 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2000 geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.03.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 177 Sonderband
Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 2 a), infolge Erfassungsfehlers von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.