Handelsregister · GnR 25

Registerinformationen

Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG · Amtsgericht Ingolstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Mörnsheim
Geschäftsanschrift
Frühlingstraße 26, 91804 Mörnsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 25
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Letzte Eintragung
23.10.2020
Abrufstand
29.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung der Vermögenswerte der Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ignaz Henle

Tagmersheim-Blossenau

Vorstand

Robert Henle

Mörnsheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 23.02.1899 zuletzt geändert am 23.06.1995
  • Die Generalversammlung vom 22.10.2004 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden:§ 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschußpflicht).
  • Die Generalversammlung vom 22.08.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 15 (Vertretung), 40 (Nachschusspflicht) .
  • Die Generalversammlung vom 26.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 2 (Zweck und Gegenstand).
  • Die Generalversammlung vom 10.06.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.03.1899. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 227 SB;
  • Neues Statut Bl. 258 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.