Die Verwaltung der Vermögenswerte der Mörnsheimer Steinbruch-Besitzgenossenschaft eG
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ignaz Henle
Tagmersheim-Blossenau
Vorstand
Robert Henle
Mörnsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.02.1899 zuletzt geändert am 23.06.1995
Die Generalversammlung vom 22.10.2004 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden:§ 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschußpflicht).
Die Generalversammlung vom 22.08.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 15 (Vertretung), 40 (Nachschusspflicht) .
Die Generalversammlung vom 26.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 2 (Zweck und Gegenstand).
Die Generalversammlung vom 10.06.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.03.1899. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 227 SB;
Neues Statut Bl. 258 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.