Handelsregister · VR 12454

Registerinformationen

Möhnengesellschaft Niederzissen 1937/38 e.V. · Amtsgericht Koblenz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Möhnengesellschaft Niederzissen 1937/38 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Niederzissen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 12454
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Letzte Eintragung
18.11.2024
Abrufstand
31.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Carmen Weiler

Niederzissen

Vorstand

Anna-Maria Weiler

Wehr

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 21.01.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 und § 10 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Verbleib des Vermögens bei Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.01.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2454 AG Andernach getreten. Freigegeben am 13.09.2006.
  • Fall 4
  • Satzung Blatt 61-64 d.A.
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Satzung Blatt 90-93 der Akten
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Satzung Blatt 136-139 der Akten
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Satzung Blatt 197 - 201 der Akten
  • Fall 15
  • Fall 16

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.