Handelsregister · HRB 306716
Chronologischer Auszug
Modora Abgastechnik GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Modora Abgastechnik GmbH b) München Geschäftsanschrift: Stahlgruberring 36, 81829 München c) Bau, Planung, Projektierung und Vertrieb von Schornstein- und Abgasanlagen, Ausführung sämtlicher Tätigkeiten des Ofen- und Luftheizungsbauhandwerks, Verkauf, Vertrieb und Montage von Kaminund Pelletöfen. | 25.002,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feddern, Olaf, Bückeburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Aleksic, Daniel, Erding, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2025 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'Feddern Schornstein- & Abgastechnik GmbH', und Sitz, bisher Bückeburg, Amtsgericht Stadthagen HRB 201751) der Satzung beschlossen. | a) 29.10.2025 Bauer | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg vom 29.10.2025 (Az. 47 IN 92/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 25.11.2025 Zieris |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.