Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,- DM belasten, ist die Einwilligung beider Vorsitzender sowie die des Schriftführers und des Schatzmeisters erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Gethke
Albbruck
Vorstand
Gerhard Gantert
Albbruck
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.11.1997
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 02.03.1998
Satzung: AS. 3 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.