Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Ansonsten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die außerhalb des normalen Geschäftsbereiches liegen oder die den Verein zu einer einmaligen Aufwendung von mehr als 500,00 EUR bzw. zu einer laufenden Aufwendung von insgesamt mehr als 1000,00 EUR im Geschäftsjahr verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Rieken
Meinersen
Vorstand
Klaus Grote
Meinersen
Vorstand
Frank Juwick
Meinersen
Vorstand
Lutz Zedler
Meinersen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.02.1982 zuletzt geändert am 24.02.1997
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck und Ziel), § 2 (Name, Sitz), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand), § 9 (Kassenprüfung) und § 11 (Auflösung/Anfallberechtigter) beschlossen und mit ihr die Änderung des Vereinsnamen, die Verlegung des Sitzes nach Meinersen und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung.
Freitext
Beschluss Bl. 80-82 d. A. Satzung Bl. 83-87 d. A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
Fall 3
Satzung Blatt 164 ff. der Akten.
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.