Vorstand des Vereins sind der 1. Vorstand und der 2. Vorstand. Beide Vorstandsmitglieder sind jeder für sich alleine vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß er bei Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,-- EUR belasten, der Zustimmung des Vereinsausschußes bedarf. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl-Heinz Brannath
Heidenheim an der Brenz
Vorstand
Ulrich Nikolaus Eisele
Nattheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.01.1976 zuletzt geändert am 12.01.2010
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 29.04.1976
Satzung: Blatt 91/97
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