Handelsregister · VR 2907

Chronologischer Auszug

Modellbahnclub Güstrow e.V. · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Modellbahnclub Güstrow e.V.

b)
Güstrow
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden;
diese vertreten den Verein jeweils allein.

b)
Vorsitzender:
Jentz, Ralf, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Stellv. Vorsitzender:
Stittrich, Lutz, Güstrow, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzungsdaten von Amts wegen berichtigt, nun:
Die Satzung ist errichtet am 05.02.1991 und gemäß Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 09.08.1993 geändert.
a)
19.03.2018
Eick

b)
Fall 1
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 19.03.2018.

Tag der ersten Eintragung:
19.04.1991

Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Güstrow VR
155, nunmehr Amtsgericht
Rostock.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Jentz, Ralf, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Geändert, nun:
Vorsitzender:
Stittrich, Lutz, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Stellv. Vorsitzender:
Schmidt, Jirko, Schwaan, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Die
Mitgliederversammlung), § 8 (Der Vorstand) und den Wegfall von § 11 (Inkrafttreten der
Satzung) beschlossen.
a)
06.05.2024
Gödke

b)
Fall 2
Protokolle
Blatt 3 - 5, 21 - 24 SB

Satzung Blatt 25 - 26 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.