Handelsregister · HRA 8131
Chronologischer Auszug
Moda Modessa KG · Amtsgericht Regensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Moda Modessa KG b) Regensburg Geschäftsanschrift: Kreuzgasse 1, 93047 Regensburg | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen b) Persönlich haftender Gesellschafter: Bräu, Florian, Regensburg, *XX.XX.XXXX | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Bräu, Christine, Regensburg, *XX.XX.XXXX, Einlage: 100,00 EUR | a) 27.10.2009 Voigt | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 21.12.2010 (Az. 2 IN 802/10) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.12.2011 Voigt | |||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und der Zustimmungsvorbehalt sind durch Beschluß des Amtsgerichts Regensburg vom 12.01.2011 (Az. 2 IN 802/10) aufgehoben worden. | a) 14.06.2012 Fackler | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 10.11.2011 (Az. 2 IN 622/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 14.06.2012 Fackler | |||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 21.11.2011 (Az. 2 IN 622/11) aufgehoben worden. | a) 09.07.2012 Fackler | |||
| 6 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 14.04.2015 (Az. 2 IN 72/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 15.04.2015 Liebergesell | |||
| 7 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 18.06.2015 (Az. 102 IN 72/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB. | a) 22.06.2015 Liebergesell |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.