Handelsregister · HRA 8131

Chronologischer Auszug

Moda Modessa KG · Amtsgericht Regensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Moda Modessa KG

b)
Regensburg
Geschäftsanschrift:
Kreuzgasse 1, 93047 Regensburg
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Bräu, Florian, Regensburg, *XX.XX.XXXX
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Bräu, Christine, Regensburg, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 100,00 EUR
a)
27.10.2009
Voigt
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Regensburg vom 21.12.2010 (Az. 2 IN 802/10) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.12.2011
Voigt
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und der
Zustimmungsvorbehalt sind durch Beschluß des Amtsgerichts
Regensburg vom 12.01.2011 (Az. 2 IN 802/10) aufgehoben
worden.
a)
14.06.2012
Fackler
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Regensburg vom 10.11.2011 (Az. 2 IN 622/11) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.06.2012
Fackler
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 21.11.2011 (Az. 2
IN 622/11) aufgehoben worden.
a)
09.07.2012
Fackler
6b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Regensburg vom 14.04.2015 (Az. 2 IN 72/15) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
15.04.2015
Liebergesell
7b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Regensburg vom 18.06.2015 (Az. 102 IN 72/15)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161
Abs. 2, 143 HGB.
a)
22.06.2015
Liebergesell

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.