Handelsregister · HRB 3724
Historischer Auszug
MOBOTIX AG · Amtsgericht Kaiserslautern
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"Amtsgericht
Ir,
x
Grund-
Vorstand
er
a)
Firma
»
oder
Persönlich
haftende
in
b)
(Sitz=,
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
}
Tagder
Eint
Geschäftsfü
a)
TagderEintragun
jung
c)
Gegensläng.s
Unternehmens,
a
wich
Rechtsverhältnisse
'
und
Unterschr
°
n
emerkungen
4
EN
3
4
5
6
7
1
a)
MOBOTIX
AG
=
800.000
,--_|
"Dr.
Ralf
Hinkel,
Einzelprokura:
Aktiengesellschaft.
a)
16.07.2001
.
Euro
geb.
am
Sabine
Hinkel,
Die
Satzung
ist
am
21.06.1999
errichtet.
j
N
Rn
11.02.1959,
geb.am
31.01.1966,
Ist
nur
ein
Vorstandsmitglied
vorhanden,
so
ist
dieses
Ba
b)
Kaiserslautern
5
Höringen
‚Höringen
einzelvertretungsberechtigt.
Besteht
der
Vorstand
aus
meh-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
die
Entwicklung,
die
Produktion
und
der
Vertrieb
elektronischer
Produkte.
Tassung_)
und
ar
unabhängige
garantierte
Mindestvergütung
von
9,50
%
p.a.
teren
Personen,
dann
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Vor-
standsmitglieder
gemeinsam
oder
durch
ein
Vorstands-
mitglied
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Hauptversammlung..vom.11.04.2000
hat
die
Änderung
von
$
8
Ziffer
2,
„Geschäftsordnung
und
Beschlussfassung
des
Vorstands],
ford
$._
1
u.
Ziffer
7
(
Beschluss-
iffer_2(_Jahresabschluss
)
der
Sat-
zung
beschlossen.
Die
Geselischaft
hat
mit
der
Wagnis-
finanzierungsgesellschaft
für
Technologieförderung
in
Rheinland-Pfalz
mbH
(
WFT
),
Mainz,am
03.04.2000
mit
Zu-
stimmung
der
Hauptversammlung
vom
11.04.2000
einen
Teil-
gewinnabführungsvertrag
geschlossen.
Abzuführen
sind:
1
%
der
jeweiligen
Einlage
der
WFT,
7,5
%p.a.
der
Beteiligungssumme
aus
dem
Jahresgewinn
der
An-
teil
der
Beteiligung.am
Gesamtkapital
-
unter
Einbezie-
hung
der
Beteiligung
der
WFT
-
entspricht,
höchstens
50
%
des
Jahresgewinnes
und
maximal
2,50
%
p.a.
der
Beteiligungssumme.
Die
WFT
ist
berechtigt,
zum
Ende
der
Beteiligungszeit
eine
einmalige
Vergütung
{
Endvergütung
)
zu
verlangen.
Die
Endvergütung
beträgt
bis
zu
30.00
%
des
Gesamtbetrages
aus
der
Werterhöhung
der
Bilanzpositionen
des
$
272
Ab-
satz
2
und
3
HGB
(
Kapital-
und
Gewinnrücklagen
)
-
außer
Zuzahlungen
der
Gesellschafter
-,
die
während
der
Be-
teiligungslaufzeit
entstanden
sind
und
dem
etwaig
verhan-
denen
Gewinnvortrag
und
der
Werterhöhung
der
stillen
Re-
serven
von
während
der
Beteiligungslaufzeit
angeschafften
Wirtschaftsgütern
höchstens
aber
30,00
%
des
Be-
teiligungsbetrages.
Die
WFT
wird
die
Endvergütung
nur
geltend
machen,
wenn
dies
nach
ihrer
Ansicht
aufgrund
der
wirtschaftlichen
Ver-
hältnisse
des
Beteiligungsnehmers,
insbesondere
aufgrund
der
erzielten
Gewinne
oder
der
während
der
Beteiligungs-
laufzeit
gebildeten
stillen
Reserven
gerechtfertigt
er-
scheint.\Die
Gesellschaft
hat
weiterhin
mit
der
S-Innova-
tions-Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft
Rheinland-
Pfalz
mbh(
S-IFG
)
Mainz
am
18.04.2000
mit
Zustimmung
der
Hauptversammlung
vom
11.04.2000
einen
Teilgewinn-
abführungsvertrag
beschlossen.
Abzuführen
sind:
Entsprechend
ihrem
jeweiligen
Anteil
an
den
gesamten
Ei-
genmitteln
der
Beteiligungsnehmerin
(
$
266
Abs.
3
HGB
Passivseite
A,
Eigenkapital
)
ist
die
S-IF&
an
positiven
Jahresergebnissen
der
Beteiligungsnehmerin
beteiligt.
Dieser
Gewinnanteil
der
S-IF&
gemäß
Absatz
1
wird
auf
max.
12
%
p.a.
der
geleisteten
Einlage
begrenzt.
Die
S-IFG
erhält
auf
ihre
Einlage
eine
vom
Jahresergebnis
Diese
Vergütung
wird
auf
den
Gewinnanteil
gemäß
Abs.
2
in
Anrechnung
gebracht.
b)
B1.210-245
SB
mit
Bezug
auf
Bl.22-245
Verträge
und
Zustimmung,
Satzung
Bl.246-259
SB
Tag
der
1.
Eintragung:
30.07.1999
HRB
Rocken-
hausen
19@1
ıS
28
(fr.
RS
102)
Kartelblatt
HRB
Pan...
Mt
2.
Amtsgericht
a)
Firma
b)
(Sitz,
5)
Gegenstarid.des
Unternehmens
%
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Vorstand
.
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Rückseite
von
Blatt...
J
Rechtsverhältnisse
a)
Tagder
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
"|
Vorzugsaktien
ohne
Stimmrecht
auszugeben,
die
den
früher
Die
Hauptversammlung
vom
21.06.2000
hat
die
Änderung
von
$
4
(
Einteilung
)
des
Grundkapitals
beschlossen.
Die
außerordentliche
Hauptversammlung
vom
21.06.2000
hat
die
Erhöhung
des
Grundkapitals
gegen
Einlagen
um
100.000,
--Euro
auf
490.008,--Euro
beschlossen.
Die
am
21.06.2000
beschlossene
Erhöhung
des
Grundkapitals
um
100.008,--
Euro
ist
durchgeführt
$
4
{
Höhe
und
Einteilung
des
Grundkapitals
)
ist
ent-
sprechend.
geandert.
ei”
Die
Hauptversammlung,vöm
22.11.2000
hat
die
Erhöhung
des
Grundkapitals
um
400.000,--
Euro
auf
800.000,--
Euro,
und
die
Änderung
von“$
4
(
Grundkapital
und
Aktien
)
der
Sat-
zung
beschlosen.
”
Die
Rapitaterhöhung
ist
durchgeführt.
Der
Vorstand
ist
ermächtigt,
in
der
Zeit
bis
zum
Ablauf
es
20.11.2005
-
zwanzigsten
November
zweitausendfünt
-—
‚das
Grundkapital
der
Gesellschaft
mit
Zustimmung
des
Auf-
“Sichtsrats
einmalig
oder
mehrfach
um
bis
zu
ingesamt
490.000,--
Euro
-
vierhunderttausend
Euro_-
zu
erhöhen,
_
und
zwar
durch
Ausgabe
neuer
auf
den
Namen
lautender
nenn-
betragsloser
Stückaktien
(
genehmigtes
Kapital
).
Das
Bezugsrecht
der
Aktionäre
ist
gemäß
$
186
Abs.
3
AktG
aus-
geschlossen.
Ausgegeben
werden
dürfen
jeweils
Stammaktien
und/oder
stimmrechtsTose
Vorzugsaktien.
Über
den
Inhalt
der
Aktienrechte,
den
Ausgabebetrag,
das
für
die
neuen
ÄAk-
tien
zu
zahlende
Entgelt
und
die
sonstigen
Bedingungen
der
AktTenausgabe
hat
der
Vorstand
mit
Zustimmung
des
Auf-
sichtsrats
zu
entschetfden.
Die
Ermächtigung
umfaßt
die
Be
“Fugnis,
bei
mehrmaliger
Ausgabe
von
Vorzugsaktien
weitere
Ausgegebenen
Vorzugsaktien
bei
der
Verteilung
des
Gewinns
gTeichstenen,
Die
Hauptversammlung
vom
11.07.2001
nat
die
Anderüng
von
$
I
Nr,
2
(
Sitz
)
der
Satzung
beschlossen.
Der
Sitz
ist
von
Horingen
nach
Kaiserslautern
verlegt.
Die
Gesellschaft
hat
je
einen
Unternehmensvertrag
in
Form
je
eines
Teilgewinnabführungsvertrages
im
Sinne
des
$
292
Absatz
1
Nr.
2
AktG
am
11-04.
und
36.04.2001
mit
Zu-
stimmung
der
Hauptversammlung
vom
11.07.2001-
Vertrag
über
die
Gründung
einer
stillen
Gesellschaft
-
geschlos-
sen
mit;
a)
Wagnisfinanzierungsgesellschaft
für
Technologieförderung
inRheinland-Pfalz
mbH
(WFT
),
Mainz
b)
S-Innovations-Beteiligungsfinanzierungsgeselischaft
Rheinland-Pfalz
mbH
(
S-IFG
)},
Mainz
c)
FIB
Fork
für
Innovation
und
Beschäftigung
Rheinland-
Pfalz
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
mbH,Mainz
mit
je
folgenden
Vereinbarungen:
a}
If
Yngeschiehen
zur
Fortlührung
auf
EDV
ragung
Amtsgericht
a)
Firma
b)
(Sitz
Kaiserslautern
c})
Gegenstand
des
Unternehmens
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Rückseite
von
Blatt.x/.....
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2.
3
4
6
-
solange
dieser
erhoben
wird
-
erfolgt
durch
den
Be-
teiligungsnehmer.
Über
die
abgeführten
Beträge’
erstellt
der
Beteiligungsnehmer
jeweils
zeitnah
eine’
Steuerbe-
scheinigung
gem.
$
45
a
Abs.
2
EStG
und.leitet
diese
dem
-
Beteiligungsgeber
zu.
7
965.998
,,--
)--.
Euro
Aufgrund
der
durch
Satzungsänderung
vom
22.11.2008
erteilten
Ermächtigung
ist
die
Erhohung
des
Grundkapitals
um
zunächst
40.000,--
Euro
und
weiterer
125.000,
--
Euro
auf
nunmehr
965.008,--
Euro
durchgeführt.
Durch
Beschluss
des
Aufsichtsrats
vom
02.11.2001
und.
„eiterem
Beschluss
vom
21.12.2001
ist
die
satzung
in
a)
b}
28.01.02
v2
Bl.
260
-
315
5B
Die
Gesellschaft
hat
je
einen
Unternehmensvertrag
in
Form:je
-eines-.Teilgewinnabführungsvertrages
:im
Sinne:
von=$..-292»Absatz«1..
Nr...
2.
AktG
am-10:01/17..01.2002-
mit
Zustimmung:
der.Hauptversammlung:vom
28.02.2002
_
-
Vertrag
über
die.
Gründung
.einer
stillen
Gesellschaft
-
geschlossen
mit:
.
a)-Wagnisfinanzierungsgesellschaft
für
Technologie
förderung
in
Rheinland-Pfalz
mbH
(WFT),
Mainz
b
s-Innovations-Beteiligungsfinanzierungs-
gesellschaft
Rheinland-Pfalz
mbH
(s-IFG)
Mainz
c)
FIB
-Fonds
für
Innovation
und
Beschäftigung
Rheinland-Pfalz
Unternehmensbeteiligungsge-
sellschaft.
mbH,
Mainz
d)
FIB
Fonds
für.
Innovation
und
Beschäftigung
Rheinland-Pfalz
Unternehmensbeteiligungsge-
sellschaft
mbH,
Mainz
Aufgrund
der
durch
Satzungsänderung
vom
22.11.2009
erteilten
Ermächtigung
.ist
die.
Erhöhung
des
Grundkapitals
um
49.
999,--
EUR
auf
1
014.999,--
EUR
durchgeführt.
T
Durch
Beschluss
des
Äste
Srundkapikals).a
.
)
pr
K)
26.04.02
Das
316-
423
SB
Die
Prokura
Sabıne
Hınkel
1St
"erloschen.
a)
2)
08.07.94
Luc
BI.
Ab
SB
ragung
a)
Firma
b)
(Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
—
HR
B
Kaiserslautern
Rechtsverhältnisse
La
a)
Täg
der
Eintragung
„und
Unterschrift
„“
6b)
Bemerkungen
4
2
3
4
&
Ei
7
ligen
Einlage.
Sie
ist
bereits
bei
Antragstellung
fällig
Einmalige
Bearbeitungsgebühr
a
Die
von
dem
Beteiligungsnehmer
für
die
Beteiligung
zu
zah-
lende
einmalige
Bearbeitungsgebühr
beträgt
1
%
der
jewei-
und
verbleibt
auch
bei
Nichtinanspruchnahme
der:
Be-
teiligung
bei
dem
Beteiligungsgeber.
(2)
Gewinnunabhängige
Vergütung
Für
die
Gewährung
der
Beteiligung
berechnet
der
Be-
teiligungsgeber
eine.Mindestvergütung
in
Höhe
von
9,5
%
p.a.
der
Beteiligungssumme.
Bei
Änderung
der
Refinanzierungskonditionen
nach
Aus-
zahlung
von
Teilbeträgen
der
Beteiligung
bis
zur
Vollvalu-
tierung
kann
der
Beteiligungsgeber
eine
Anpassung
der
Ver-
gütung
in
gleichem
Umfang
vornehmen.
Die
Vergütung
ist
je-
weils
am
38.
Juni
und
31.
Dezember
eines
jeden
Jahres
fäl-
‚tig.
(3).
Gewinnabhängige
Vergütung
Daneben
erhält
der
Beteiligungsgeber
einen
Anteil
aus
dem
Jahresgewinn
des
Beteiligungsnehmers,
der
dem
Anteil
der
Beteiligung
am
Gesamtkapital
-
unter
Einbeziehung
der
Be-
teiligung
des
Beteiligungsgebers
-
entspricht,
höchstens
Jedoch
50
%
des
Jahresgewinns
und
maximal
2,5
%
p.a.der
Beteiligungssumme.
a)
Maßgebend
für
die
Gewinnermittlung
ist
die
Steuerbilanz
des
Beteiligungsnehmers,
wobei
Sonderabschreibungen
dem
Gewinn
hinzuzurechnen
sind.
Das
gleiche
gilt
für
steuerlich
zulässige
Sonderposten
mit
Rücklagecharakter
und
degressive
Abschreibungen,
soweit
sie
den
Betrag
der
jeweiligen
linearen
Abschreibungen
überschreiten.
Falls
keine
Steuerbilanz
erstellt
wird,
gilt
eine
vergleichbare
vom
Finanzamt
anerkannte
Grundlage
der
Gewinnermittlung.
b)
Die
nach
Lit.a)
zu
zahlende
gewinnabhängige
Vergütung
ist
innerhalb
von
zwei
Wochen
nach
Erstellung
des
Jahresabschlusses
an
den
Beteiligungsgeber
zu
zahlen.
(4)
Liegt
der
Jahresabschluß
gemäß
Abs.
(3)
Lit.b)
nicht
bin-
nen
6
Monaten
nach
Ende
des
Geschäftsjahres
vor,
so
ist
ein
Betrag
vorschußweise
zu
entrichten,der
der
in
Abs.
(2)
festgelegten
gewinnunabhängigen
Vergütung
zuzüglich
eines.
Zuschlages
von
3
%-Punkten
entspricht,
sofern
keine
anderweitige
Regelung
getroffen
wird.
Zeigt
sich
nach
Vor-
liegen
des
Jahresabschlusses,
daß
die
vorschußweise
entrichtete
gewinnabhängige
Vergütung
nicht
oder
nicht
in
voller
Höhe
entstanden
ist,
so
kann
der
Beteiligungsneh-
mer
verlangen,
daß
der
überzahlte
Betrag
.
zurückerstattet
wird.
j
(5)
Anfallende
Kapitalertragsteuer
geht
zu
Lasten
des
Be-
teiligungsgebers.
Die
Anmeldung
und
Abführung
der
Kapital-
ertragsteuer
sowie
des
Solidaritätszuschlages
RS2S
Ir.
RS
102)
Karteibtatt
HA
B
y
rausenmusı
g
unuenime
1
ano
LOW
Nr.
un,
Vorstand
|
H
R
B
3
/
2
4
der
a)
Firma
end
Persönlich
haftende
R
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
agung
€)
Gegenständ
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
2
Und
Untorsehiitt
Abwickler
-
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
5
Horst
Pfiffi,
Horst
Pfiffi
ist
zum
weiteren
Vorstandamiffied
12-T1.04
geb.
18.03.1966,
bestellt.
:
Queidersbach
re
Dr.
Ralf
Hinkel
ist
einzelvertretufigsberechtigt
und
dh
befugt,
im
Namen
der
Gesellschaft
und
zugleich
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
vorzunehmen
Fi
429-432
5
-
Befreiung
von
$
181°
BGB“
-
_
ARE
_
mn
—
a
Eu
6
1.256.817
.
Die
Hauptversatfinlung
vom
18.11.2084
hat
die
Erhöhung
30.12.04
_
111
u
—
N
des
Grundkapitals
um
241.818,--EUR
auf
1.256.817,--
B
EUR
beschlossen.
Die
Kapitalerhöhung
ist
durchgeführt.
Durch
Beschluss
das
Aufsichtscats.vom...
06:12.2094
ist
die
Satzung..in_$_4_(Höhe
und.
„Einteilung
des
Grundkapitals)
und
in
8
5
LAktienl
.
433-483
$B
ur
"geändert.
Pa
Satzung
B].
Fa
Die
Hauptversammlung
vom
23.09.2884
hat
die
469-483
SB
“
Reduzierung
des
noch
verbliebenen
genehmigten
.
Kapitals
in
Höhe
von
185.001,--
EUR
um
60.001,--
EUR
,
auf
125.000,--
EUR
beschlossen.
Durch
Besch
“
„Aufsichtsrats_von
22.12.2004
ist
die
Satzung
ins
4_.
(Höhe
und
Einteilung
_des_Grundkapitals)
geändert.
Das
nn
genehmigte
Kapital
2000/I
beträgt
noch
125.000,--
EUR.
_.
__
7
1.381.817
EUR
1.381.817
EUR
Eu“
Aufgrund
der
durch
Beschluss
der
Hauptversammlung
vom,
a),
23.03.05
"
“
=.
22.11.2800
erteilten
Ermachtigung
-
genehmigtes
Kapital
2000/1
-
ist
die
Erhöhung
des
Grundkapitals
J
7/8
ze
um
weitere
125.888,--
EUR
auf
'1.381.817,--
EUR
KAX
P
durchgedührt,
ni
b)
Bi.
484-560
Fr
Durch
BeschTuss
des
Aufsichtsrats
vom
08.
03.2005
ist
SB,
die
Satzung
Ina
3
THehe
ung
Einteiin
des
Grundkapitats]
geändert.
Satzung
Bl.
ee
492-505
SB
8
Die
Gesellschafterversammlung
vom
02.
11.2004
hat
die
a)
94.05.05
Neufassung
der
Satzung
beschlossen.
j
b)
BI.
SB,
Satzung
B].
SB
„a
Mad
b}
Umgeschrieben
zur
Fortführung
aut
EDV
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
M_.a-l2_..__
mM_ı__sı.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.