die Errichtung und das Betreiben eines Bezahlungssystems. Dies beinhaltet u.a. das Errichten und Betreiben von Rechenzentren, das Aufbauen und Vorhalten einer Plattform zur Abwicklung von Zahlungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Raoul Heinkel
Berlin
Vorstand
Rüdiger Herda
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.11.2005, mit Änderung vom 21.03.2006
Die Hauptversammlung vom 23.06.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Ferner wurde § 5 (2) (Namensaktien, Übertragung der Aktien) Satz 4 der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.09.2008 hat beschlossen, die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien, Urkunden),
die Satzung in § 11 (Einberufung und Beschlußfassung des Aufsichtsrats) ,
die Satzung in § 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) ,
die Satzung in § 15 Absatz 1 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) zu ändern und
die Satzung in § 17 um Absatz 5 ( Beschlüsse, Mehrheiten, Niederschrift) zu ergänzen.
Die Hauptversammlung vom 29.09.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.200,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 2.200,00 EUR durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) Abs. 1 der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.12.2009 geändert.
Die Hauptversammlung vom 08.01.2010 hat beschlossen, die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um einen weiteren Absatz 3 (Genehmigtes Kapital) zu ergänzen.
Auf der Grundlage der in der Hauptversammlung vom 08.01.2010 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.800,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.05.2010 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) Abs. 1 der Satzung entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.03.2011 hat beschlossen, die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um einen neuen Abs. 4 (Genehmigtes Kapital II) zu ergänzen und § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) Abs. 1 der Satzung zu ändern.
Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.12.2014 wurde das Geschäftsjahr geändert.
lfd Nr. 2, Sp. 6 a) von Amts wegen berichtigend ergänzt
Genehmigtes Kapital
(Genehmigtes Kapital II) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.05.2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Namen der Aktionäre lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 28.600,00 zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weitern Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festlegen.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 73 IN 520/12). Gem. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az. 73 IN 520/12) vom 08.12.2021 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.