Handelsregister · HRB 57517

Registerinformationen

Mobile Payment AG · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Mobile Payment AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Ludolf-Camphausen-Straße 37, 50672 Köln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 57517
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
05.01.2022
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Errichtung und das Betreiben eines Bezahlungssystems. Dies beinhaltet u.a. das Errichten und Betreiben von Rechenzentren, das Aufbauen und Vorhalten einer Plattform zur Abwicklung von Zahlungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Raoul Heinkel

Berlin

Vorstand

Rüdiger Herda

Berlin

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 23.11.2005, mit Änderung vom 21.03.2006
  • Die Hauptversammlung vom 23.06.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Ferner wurde § 5 (2) (Namensaktien, Übertragung der Aktien) Satz 4 der Satzung geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 29.09.2008 hat beschlossen, die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien, Urkunden),
  • die Satzung in § 11 (Einberufung und Beschlußfassung des Aufsichtsrats) ,
  • die Satzung in § 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) ,
  • die Satzung in § 15 Absatz 1 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) zu ändern und
  • die Satzung in § 17 um Absatz 5 ( Beschlüsse, Mehrheiten, Niederschrift) zu ergänzen.
  • Die Hauptversammlung vom 29.09.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.200,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 2.200,00 EUR durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) Abs. 1 der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.12.2009 geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 08.01.2010 hat beschlossen, die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um einen weiteren Absatz 3 (Genehmigtes Kapital) zu ergänzen.
  • Auf der Grundlage der in der Hauptversammlung vom 08.01.2010 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.800,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.05.2010 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) Abs. 1 der Satzung entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 29.03.2011 hat beschlossen, die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um einen neuen Abs. 4 (Genehmigtes Kapital II) zu ergänzen und § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) Abs. 1 der Satzung zu ändern.
  • Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.12.2014 wurde das Geschäftsjahr geändert.

Freitext

  • Satzung Bl. 29 ff., 44 ff. Sdb.; Beschl. Bl. 10 ff., 41 ff. Sdb.
  • Beschluß Bl.61 ff. Sonderband
  • lfd Nr. 2, Sp. 6 a) von Amts wegen berichtigend ergänzt

Genehmigtes Kapital

  • (Genehmigtes Kapital II) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.05.2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Namen der Aktionäre lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 28.600,00 zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weitern Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festlegen.

Insolvenz

  • Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 73 IN 520/12). Gem. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az. 73 IN 520/12) vom 08.12.2021 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.