Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt. Zur Verfügung zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 100,-- DM verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmenden Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Schauermann
Forst
Vorstand
Thorsten Tempelfeld
Leopoldshafen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.10.1989.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 19.03.1992
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.