Handelsregister · VR 34664

Chronologischer Auszug

Moabit hilft e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Moabit hilft e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorsitzenden und einem Stellvertreter.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, welche den Verein mit einem Betrag von
mehr als EUR 5.000,00 verpflichten, sind nur wirksam,
wenn ein bestätigender Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.

b)
Vorsitzende:

1.
Henniges, Diana, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreterin:

2.
Schaefer, Ebru, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzende:

3.
Lange, Ronja, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 26.09.2015

Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom
21.12.2015 bis 15.01.2016 im schriftlichen Verfahren die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit des Vereins), § 6 (Mitgliedsbeiträge)
und § 8 (Organe des Vereins) beschlossen.
a)
18.01.2016
Röling
b)
Satzung Bl.
58-62

Beschluss Bl. 70
(71-81)
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Vorsitzenden und einem Stellvertreter.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Betrag
bis zu 5.000,- Euro verpflichten sowie bei Anmeldungen
zum Vereinsregister sind die Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit des Vereins), § 4 (Verbandszugehörigkeit), §
5 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft),
§ 6 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe des Vereins), § 9
(Mitgliederversammlung), § 11 (Wissenschaftlicher Beirat) und § 12 (jetzt neu: Geschäftsstelle,
Geschäftsführer) beschlossen.
Neu eingefügt sind § 5 a (Ordentliche Mitglieder),
§ 5 b (Fördermitglieder), § 5 c (Ehrenmitglieder).
sowie ein neuer § 15 (Vereinsregisteranmeldung).Der bisherige § 15 (Auflösung,Beendigung
aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke) ist nunmehr § 16 und inhaltlich geändert.
a)
17.08.2016
Hanney
b)
Beschluss Bl.
105/139-146
(107-117)
3b)
Nicht mehr Stellvertreterin:
2. Schaefer, Ebru
a)
17.08.2018
Hanney

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.