Handelsregister · VR 34664
Chronologischer Auszug
Moabit hilft e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Moabit hilft e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte, welche den Verein mit einem Betrag von mehr als EUR 5.000,00 verpflichten, sind nur wirksam, wenn ein bestätigender Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt. b) Vorsitzende: 1. Henniges, Diana, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreterin: 2. Schaefer, Ebru, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorsitzende: 3. Lange, Ronja, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 26.09.2015 Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom 21.12.2015 bis 15.01.2016 im schriftlichen Verfahren die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit des Vereins), § 6 (Mitgliedsbeiträge) und § 8 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 18.01.2016 Röling b) Satzung Bl. 58-62 Beschluss Bl. 70 (71-81) |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Betrag bis zu 5.000,- Euro verpflichten sowie bei Anmeldungen zum Vereinsregister sind die Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit des Vereins), § 4 (Verbandszugehörigkeit), § 5 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Mitgliederversammlung), § 11 (Wissenschaftlicher Beirat) und § 12 (jetzt neu: Geschäftsstelle, Geschäftsführer) beschlossen. Neu eingefügt sind § 5 a (Ordentliche Mitglieder), § 5 b (Fördermitglieder), § 5 c (Ehrenmitglieder). sowie ein neuer § 15 (Vereinsregisteranmeldung).Der bisherige § 15 (Auflösung,Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) ist nunmehr § 16 und inhaltlich geändert. | a) 17.08.2016 Hanney b) Beschluss Bl. 105/139-146 (107-117) | |
| 3 | b) Nicht mehr Stellvertreterin: 2. Schaefer, Ebru | a) 17.08.2018 Hanney |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.